Bad Salzuflen
Lebende Krippe Bad Salzuflen – Veterinäramt des Kreises Lippe weist Vorwürfe zurück
Veröffentlicht
vor 3 Monatenam

Nach neun Jahren wird es 2018 keine lebende Krippe geben – so lässt sich der Betreiber in der Presse zitieren. Öffentlich macht er dafür „immer neue Auflagen des Kreisveterinäramtes“ verantwortlich, ein Hinweisschild am geplanten Ort der lebenden Krippe spricht gar von „Hindernissen des Veterinäramts“. Vorwürfe, die der Kreis Lippe entschieden zurückweist: „Wir haben bereits im Januar diesen Jahres das Gespräch mit dem Betreiber gesucht und ihn darauf hingewiesen, dass das Veterinäramt auch für die Durchführung 2018 einen entsprechenden Genehmigungsantrag benötigen wird“, erklärt Dr. Heike Scharpenberg, Leiterin des Fachgebiets Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz beim Kreis Lippe.
Deshalb weist das Kreisveterinäramt darauf hin, dass Anträge zur Zurschaustellung auf Weihnachtsmärkten oder Volksfesten frühzeitig gestellt werden sollten. „Wir sind bemüht, in enger Zusammenarbeit mit den Betreibern Lösungen zu finden. Dafür sind wir aber auch auf die Kooperationsbereitschaft der Betreiber angewiesen“, appelliert Scharpenberg. Ein Antrag könne schon Monate vor dem geplanten Termin gestellt werden. Dann bleibe in der Regel genug Zeit, um den Antrag zu prüfen und erforderliche Nachweise nachzureichen sowie eventuell notwendige Auflagen zu kommunizieren und umzusetzen.
Zur lebenden Krippe sei ein erster formloser Antrag des Betreibers bereits Anfang Oktober 2018 eingegangen, aber: „Es fehlten wesentliche Informationen und Nachweise. Ich habe den Betreiber mehrmals schriftlich darauf hingewiesen und detailliert aufgeführt, welche Angaben noch nachzureichen sind“, so Scharpenberg weiter.
Die Aufgabe des Veterinäramts ist es, die Durchführung einer sogenannten gewerblichen Zurschaustellung von Tieren gemäß Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes zu prüfen und sicherzustellen, dass das Tierwohl gewährleistet ist. Im Fall einer öffentlichen Zurschaustellung von Tieren auf Märkten sind mehrere Faktoren Gegenstand der Prüfung: Unter anderem soll die artgerechte Haltung und Pflege der Tiere nachgewiesen werden. Dazu zählen Faktoren wie der uneingeschränkte Zugang zu Trinkwasser sowie die artgerechte Fütterung. Hierzu muss eine Person benannt werden, die sich um die Tiere kümmert – zwingend erforderlich ist dabei der Nachweis der Sachkunde, die die Person als fachlich versiert bestätigt und sicherstellt, dass die gesetzlich erforderliche Betreuung gewährleistet ist.
Überdies muss auch ein Berührungsschutz installiert sein, damit Besucher die Tiere nicht anfassen können. Zudem ist eine Beschreibung der Größe und Struktur des Stalles erforderlich. „Dabei geht es nicht um die statischen und baurechtlichen Bedingungen, sondern um Fragen der Haltung: Wie viel Platz haben die Tiere und entspricht das dem Bedarf, den diese Tiere haben? Und ist gewährleistet, dass die Tiere Rückzugsbereiche haben, in die sie sich bei Bedarf auch während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarkts zurückziehen können? Kurz: Auch hier geht es um Fragen der artgerechten Unterbringung“, erklärt Scharpenberg die notwendigen Angaben zum Stall. Ein weiterer wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Frage, ob die Tiere aus Einzelhaltung stammen oder ob sie an die Haltung mit anderen Tieren, auch mit Tieren anderer Arten, gewöhnt sind. Eine umfangreiche Liste, die allerdings entsprechend Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes unumgänglich ist, um die Zurschaustellung bewilligen zu können.
Seit mehreren Wochen war das Kreisveterinäramt deshalb im Kontakt mit dem Betreiber und bat um Einreichung der fehlenden Informationen und Nachweise. Bis zur Eröffnung des Weihnachtsmarktes am 28. November lagen allerdings einige der geforderten Unterlagen noch nicht vor. „Wir sind an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Wenn diese nicht erfüllt sind, können wir keine Erlaubnis aussprechen“, stellt Scharpenberg klar.
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Bad Salzuflen – Am Samstag, wurde in der Zeit zwischen 16.10 und 16.25 Uhr, auf dem Parkplatz des Marktkaufs ein schwarzer Tiguan angefahren und entsprechend beschädigt. Der Verursacher hatte sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt.
Hinweise nimmt die Polizeiwache oder das Verkehrskommissariat in Bad Salzuflen unter 05222-98180 entgegen.

Bad Salzuflen – Am frühen Samstagmorgen kam ein 27-jähriger Pkw-Fahrer aus Horn-Bad Meinberg auf der Beetstraße mit seinem Pkw nach rechts von Fahrbahn ab und beschädigte ein dort abgestelltes Fahrzeug und eine Grundstücksmauer. Bei der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der Fahrer des Pkw nicht unerheblich unter Alkoholeinfluss stand und zudem nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen und ihn erwartet nun ein entsprechendes Strafverfahren.
Bad Salzuflen
Wiederaufnahme der Bauarbeiten entlang der Heeper Straße in Bad Salzuflen und dem Alten Postweg in Leopoldshöhe
Veröffentlicht
vor 3 Tagenam
14. Februar 2019
Update: Die Wiederaufnahme der geplanten Bauarbeiten verzögert sich, die unten genannten Änderungen greifen vorerst nicht.
Die Winterpause der Baustelle an der Kreisstraße 23 ist beendet: Der Eigenbetrieb Straßen des Kreises Lippe baut ab Montag, 18 Februar, den im vergangenen Jahr begonnenen Geh- und Radweg entlang der Heeper Straße in Bad Salzuflen und Alter Postweg bis zur Einmündung Friedenstraße in Leopoldshöhe weiter.
Hierfür wird die Einbahnstraßenregelung auf der Kreisstraße 23 in Richtung Bexterhagen wieder eingerichtet. Die Umleitung führt über die Bielefelder Straße und die Herforder Straße und wird entsprechend ausgeschildert.
Leider lassen sich während einer solchen Baumaßnahme Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs nicht vermeiden. Der Kreis Lippe und die bauausführende Firma bitten alle Verkehrsteilnehmer, Anwohner und Anlieger um ihr Verständnis.
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