Bielefeld-Mitte und Sennestadt – Am 13.05.2020 und 14.05.2020 gingen den Beamten zwei Bielefelder ins Netz, die auf der Herbert-Hinnendahl-Straße und der Sprungbachstraße ohne eine gültige Fahrerlaubnis unterwegs waren. Einer von ihnen hatte scheinbar Drogen konsumiert. Ein Rollerfahrer befuhr am Mittwoch gegen 16:00 Uhr die Herbert-Hinnendahl-Straße in Richtung Bahnhof. Dort stoppten ihn Polizisten und baten ihn, seine Papiere vorzuzeigen. Der 47-jährige Bielefelder musste einräumen, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Daraufhin untersagten ihm die Beamten die Weiterfahrt sowie das grundsätzliche Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge und leiteten ein Strafverfahren ein.
Am Donnerstag gegen 13:30 Uhr folgten Streifenbeamten einem polizeibekannten Bielefelder, der mit einem Ford die Sprungbachstraße befuhr. Vor den Augen der Polizisten bog der 24-jährige Fahrer auf einen Parkplatz ab und entfernte sich vom Auto.
Die Beamten konnten ihn in der Nähe des Fahrzeugs stoppen und forderten ihn auf, seinen Führerschein vorzuzeigen. Das war ihm nicht möglich, da er diesen zuvor bereits abgeben musste. Auf dem Beifahrersitz lag eine Tüte, die augenscheinlich mit Marihuana gefüllt war.
Ein Drogenschnelltest verlief bei dem Bielefelder positiv. So veranlassten die Beamten eine Blutabnahme auf der Polizeiwache. Sie erstatteten Anzeige gegen den 24-Jährigen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.