Bielefeld – Im Rahmen der Aktionstage zur Verringerung der Unfallzahlen unter Beteiligung von Rad Fahrenden, führt die Polizei Bielefeld am Donnerstag, den 27. Juli 2017, den fünften Aktionstag in diesem Jahr durch. An diesem Aktionstag hat die Polizei ein besonderes Augenmerk auf die richtige Nutzung von „Fahrradstraßen“ und Radwegen.
Bielefeld verfügt über insgesamt 10 „Fahrradstraßen“ mit einer Gesamtlänge von etwa 3 Kilometern. Diese besonders beschilderten Straßenabschnitte sind dem Radverkehr vorbehalten, es sei denn Zusatzzeichen lassen auch andere Fahrzeuge zu. Wichtig ist aber in jedem Fall, dass dort der Radverkehr durch andere Fahrzeuge nicht behindert oder gar gefährdet werden darf. Sollten andere Fahrzeuge dort fahren dürfen, gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Bei der Benutzung von Radwegen stellt die Bielefelder Polizei immer häufiger Fehlverhalten fest. So ist zum Beispiel mit dem Fahrrad nur der Radweg zu benutzen, der für die jeweilige Fahrtrichtung freigegeben ist.
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