So geht es richtig.
Um ein Brauchtumsfeuer, wie es im Amtsdeutsch heißt, zu entfachen, müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein, die der Sicherheit dienen und Belästigungen von Nachbarn verhindern sollen. Sie sind daher im § 12 der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Enger geregelt.
Einer der ersten Punkte, die zu beachten sind, ist die Standortwahl für das Feuer.
So müssen Brauchtumsfeuer folgende Mindestabstände einhalten:
• 100 Meter von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden (dies sind neben Wohnhäusern auch Gartenhäuser, Vereinsheime etc.),
• 25 Meter von sonstigen baulichen Anlagen.
Diese Abstände sind wichtig, um einem Übergreifen des Feuers auf Gebäude in der Umgebung vorbeugen, können aber auch helfen, Nachbarschaftsstreit zu vermeiden.
Natürlich sollen Brauchtumsfeuer zum Erhalt von traditionellen Gepflogenheiten dienen und nicht zur kostengünstigen Entsorgung von Garten- oder gar Hausabfällen. Beim Zusammentragen des Brennmaterials ist zu beachten, dass nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden dürfen. Das Verbrennen von beschichtetem, behandeltem, verleimtem Holz und sonstigen Abfällen (z.B.Altreifen, Kunststoffgegenständen) ist strikt verboten. Ebenso dürfen weder Mineralöle, Mineralölprodukte oder andere Abfälle zum Entzünden oder Unterhalten des Feuers genutzt werden.
Auch ist vorgeschrieben, dass das Brennmaterial entweder erst direkt vor dem Anzünden zusammengetragen oder zumindest noch einmal umgeschichtet wird, um Igeln und ähnlichen Heckenbewohnern, die den Haufen womöglich als Unterschlupf für sich entdeckt haben, eine Fluchtchance zu sichern.
Das Brauchtumsfeuer muss ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, beaufsichtigt werden. Die Aufsicht darf den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut vollständig erloschen sind.
Bei starkem Wind darf das Feuer nicht entzündet werden, bei aufkommenden starkem Wind ist es unverzüglich zu löschen. Ansonsten wäre die Feuergefahr durch fortgewehte Glut oder Brennmaterialien unkalkulierbar.
Bitte beachten Sie auch, dass im Umgang mit Feuer Unfälle passieren können. Daher sollten auf jeden Fall Löschmittel – dies können einige Eimer Wasser, ein für Feststoffbrände geeigneter Feuerlöscher und ggf.ergänzend auch eine Löschdecke sein – sowie ein Notrufhandy vorgehalten werden.
Anzeigepflicht
Brauchtumsfeuer müssen der örtlichen Ordnungsbehörde vorher schriftlich angezeigt werden.
Die Anzeige erfolgt mittels eines Vordrucks, den wir Ihnen auch zum Herunterladen hier anbieten.
Anzeige eines Brauchtumsfeuers (PDF, 55 KB)
Falls Sie ein Osterfeuer planen, setzen Sie sich bitte mit der Stadt Enger, Fachbereich II in Verbindung. Siehe rechts unter „Kontakt„.
Das ausgefüllte Formular zur Anzeige eines Osterfeuers sollte bisspätestens eine Woche vor Ostern wieder bei der Stadt Enger eingegangen sein.