Gütersloh – In der Sonntagnacht (07.06., 01.05 Uhr) wurde die Polizei über Personen informiert, die am Paul-Westerfrölke-Weg Pyrotechnik verwendeten. Vor Ort stellten die Einsatzkräfte zwei 25-jährige Männer aus Gütersloh fest, die augenscheinlich unter dem Einfluss von Alkohol standen.
Einer der Männer zeigte sich bei Ansprache unmittelbar aggressiv gegenüber den eingesetzten Beamten. Beide Männer weigerten sich, sich auszuweisen und waren nicht bereit, Angaben über ihre Person zu machen. Der Mann, der sich zuvor bereits aggressiv gezeigt hatte, ballte seine Fäuste gegenüber den Beamten, als diese ihn zur Identitätsfeststellung untersuchen wollten. Da er sich im Folgenden weiter gegen die Maßnahme sperrte und versuchte, einen der Beamten zu schlagen, wurde er mittels einfacher körperlicher Gewalt zu Boden gebracht. Am Boden lieferte er sich ein minutenlanges Gerangel mit den Beamten und leistete derart Widerstand, dass er fixiert werden musste. Auch nach der Fixierung wehrte sich der 25-Jährige massiv und versuchte, die eingesetzten Beamten zu treten. Diese forderten schließlich Verstärkungskräfte an.
Auch das Eintreffen der Verstärkungskräfte hinderte den 25-Jährigen nicht, sich weiter in aggressiver Weise gegen die Maßnahme zu wehren. Er wurde daher zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen. Da ein Atemalkoholtest positiv verlief, ordnete die Staatsanwaltschaft eine Blutprobe an. Während der Blutentnahme leistete der 25-Jährige erneut Widerstand, so dass er nochmals mittels einfacher körperlicher Gewalt zu Boden gebracht werden musste.
Der Gütersloher zeigte sich während der gesamten Maßnahme körperlich aggressiv und beleidigte die Beamten mehrfach. Die eingesetzten Beamten wurden durch die Handlungen leicht verletzt. Der 25-Jährige muss sich in einem Strafverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Beleidigung verantworten.
Pyrotechnik konnte bei beiden Männern nicht gefunden werden. Da der zweite 25-Jährige keinen Widerstand leistete, wurde gegen ihn nur eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen falscher Namensangabe gefertigt.