Vor dem 1.November 2020 wird in Herford keine Entscheidung getroffen hinsichtlich des Weihnachtlichtes und möglicher Außengastronomie in Zelten.
Der Grund: Zum 1.November tritt in NRW die neue Coronaschutzverordnung in Kraft. Von dieser erwartet die Stadt eindeutige und klare Vorgaben.
„Wir wissen, dass der Druck bei den Gastonomen und den Schaustellern groß ist und ihnen die Zeit auf den Nägeln brennt, aber eine Entscheidung können wir erst fällen, wenn wir wissen, was das Land plant“, sagt Bürgermeister Tim Kähler. „Das Land NRW muss zum 1.November 2020 in seiner Verordnung klare Vorgaben machen bei den Themen Weihnachtsmarkt und Gastronomie. So ein Weihnachtsmarkt braucht Vorlauf, das können wir nicht eine Woche vorher entscheiden.“
Am Mittwoch kommender Woche wird es Gespräche mit den Gastronomen geben, um Lösungen für die gewünschte Winter-Außengastronomie zu finden. Eine frühere Terminierung war den Gastronomen angeboten worden, konnte aber nicht realisiert werden.
„Sollte das Weihnachtslicht stattfinden können, wird die Stadt bestehende Gespräche mit den Schaustellern und der Gastronomie intensivieren, um zu gemeinsamen Lösungen zu kommen“, betont Bürgermeister Kähler.
Im Dezember wird die Verwaltung, wie im Rat bereits beschlossen, in Vorlage treten und Vorschläge für die Entlastung der Gastronomen, der Schausteller und des Einzelhandels unterbreiten.
„Es muss immer darum gehen, die gesamte Innenstadt im Blick zu haben“, so Bürgermeister Tim Kähler.
Die jetzt anstehenden Termine wie Halloween (31.10.) und Martinssingen (11.11.) sind nicht verboten, wie eine Nachfrage beim Land NRW ergab.
„In Anbetracht der steigenden Corona-Zahlen im Kreis Herford wäre es aber vernünftig, diese Aktionen in diesem Jahr ausfallen zu lassen“, empfiehlt der Bürgermeister