Zur Minimierung der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus kommt der Zufuhr von frischer Außenluft hohe Bedeutung zu.
Für alle Schulen gilt die Vorgabe vom Land NRW im Unterricht alle 20 Minuten für 3-5 Minuten Stoß- oder Quer zu lüften.
In der Hansestadt Herford gibt es 18 Schulen und 19 Schulstandorte, in denen sich hunderte von Unterrichts-, Mehrzweck- und Differenzierungsräumen befinden. Nach aktuellem Wissensstand können alle Räume ausreichend belüftet werden.
Wo ein solches Lüften möglich ist, kommen mobile Lüftungsgeräte nach der Expertise des Umwelt-Bundesamts auch in Coronazeiten allenfalls als Ergänzung zum Lüften in Betracht. Will man sie als Ergänzung einsetzen, wären besonders auf die technischen Leistungsdaten und die Anordnung im Klassenraum zu achten.
Ganz generell führen Lüftungsgeräte aber weder verbrauchte Luft ab, noch frische zu, sie entfernen keine überschüssige Luftfeuchtigkeit und kein Co2.
Ferner sind sie wartungsintensiv, da der Filter regelmäßig ausgetauscht werden muss.
Wenn schulische Räume aus baulichen Gründen nicht ausreichend gelüftet werden können, und auch eine Verringerung der Personenzahl nicht weiterhilft, um den Raum noch weiter nutzen zu können, stellen mobile Luftreiniger ggf. die einzige Alternative dar.
Für diese Fälle hat das Land die Förderung mobiler Lüftungsgeräte in Aussicht gestellt.
Für Herford kommt die Anschaffung und Förderung mobiler Lüftungsgeräte nicht in Frage, da, wie bereits erwähnt, alle Räume gut gelüftet werden können.
„In einigen Sporthallen und Mensen besteht allerdings Nachbesserungsbedarf“, sagt Baudezernent Dr. Peter Maria Böhm. „Kurzfristig konnten wir in einigen Hallen bereits elektrische Fensterheber installieren. Auch veraltete Wärmelufterhitzer und Lüftungsanlagen sollen zum Teil gegen Deckenstrahlheizungen oder moderne Lüftungsanlagen ausgetauscht werden. Das wird allerdings noch Zeit in Anspruch nehmen.“
Um nicht über dauernde Umwälzung der Luft infektiöse Partikel durch die Hallen zu wehen, werden 3 Hallen nicht oder nur eingeschränkt beheizt werden können. Dies betrifft die Einfachsporthalle an der GS Landsberger Straße, die Einfachsporthalle an der Gesamtschule und die alte Zweifachsporthalle am Königin-Mathilde-Gymnasium.
Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechter Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen.
Darunter fallen ausschließlich zentrale Anlagen, die das ganze Gebäude oder einzelne Etagen mit Luft versorgen, einschließlich Klimaanlagen.
Ziel ist es im Wesentlichen das Infektionsrisiko in geschlossenen Räumen mit unzureichende Lüftung zu senken
Richtlinie zur Förderung von Investitionsausgaben für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen
Zuwendungsfähig nach dieser Richtlinie ist die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion zur Verringerung der Aerosolkonzentration für Klassen- und Fachräume einschließlich der Lehrerzimmer sowie Sporthallen, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine Raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können. Bei besonderem Bedarf sind auch einfache bauliche Maßnahmen an Fensteranlagen zuwendungsfähig.