Kreis Herford. Für die Wahlperiode 2019 bis 2023 werden für das gemeinsame Jugendschöffengericht Herford und die Jugendstrafkammer beim Landgericht Bielefeld Jugendschöffen gesucht.
Das Amt eines Jugendschöffen ist ein Ehrenamt und kann von jedem Deutschen der bei Beginn der Amtsperiode (am 01.01.2019) zwischen 25 und 69 Jahre alt ist und die deutsche Sprache beherrscht ausgeübt werden.
Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt sein und in der Jugenderziehung Erfahrung besitzen. Insgesamt werden im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Herford 22 Jugendschöffen (incl. Hilfsschöffen) benötigt. Um eine Auswahl treffen zu können, müssen mindestens 44 Personen vorgeschlagen werden.
Die benötigten Jugendschöffen sind vom Jugendhilfeausschuss des Kreises Herford für die Kommunen Kirchlengern, Rödinghausen, Spenge, Enger, Hiddenhausen und Vlotho den Wahlausschüssen bei den Amtsgerichten vorzuschlagen. Dies gilt nur für Personen, die in den Kommunen wohnhaft sind. Da die Städte Bünde, Herford und Löhne über eigene Jugendämter verfügen wird die Vorschlagsliste für diese Bereiche eigenständig aufgestellt.
Um dem Jugendhilfeausschuss des Kreises Herford eine Auswahl zu ermöglichen, wird die Bevölkerung im Kreis Herford in den Kommunen ermuntert, sich bei Interesse für dieses Ehrenamt zu bewerben und geeignete Personen vorzuschlagen.
Als Jugendschöffin oder Jugendschöffe entscheiden Sie gemeinsam mit einem hauptamtlichen Richter und einem weiteren Jugendschöffen, als gleichberechtigtes Kollegium, über die Schuld oder Unschuld eines einer Straftat beschuldigten Jugendlichen. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maß Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife eines Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes gesundheitliche Eignung. Es kommt in entscheidendem Maße darauf an, für das Schöffenamt Personen zu gewinnen, die für die Tätigkeit ein besonderes Interesse haben.
Bewerbungen und Vorschläge sind an das Amt Jugend und Familie des Kreises Herford, Amtshausstr. 3, 32051 Herford, zu richten und sollten bis zum 30. März 2018 dort eingegangen sein. Der Bewerbung bzw. dem Vorschlag sollte eine kurze Begründung und die persönlichen Daten beigefügt werden. Für Fragen und Auskünfte steht das Jugendamt unter der vorgenannten Anschrift oder montags, mittwochs und donnerstags telefonisch unter der Nummer 05221/13-1430 (Frau Kottmeier) zur Verfügung. Ein Bewerbungsvordruck zuzüglich Informationsblatt kann aus dem Internet unter www.kreis-herford.de bezogen werden. Bewerbungen sind aber auch formlos möglich.