Nachts aufgefallen

Paderborn/Bad Lippspringe/Borchen – (mb) Wenn man nachts auf einer Kraftfahrstraße radelt, “auf Felge” die Autobahn nutzt oder eine Wildsau erlegt, fällt man auf. Und das hat Konsequenzen – wie z.B. in der Nacht von Montag auf Dienstag.

Um Mitternacht ging ein Notruf bei der Polizeileitstelle ein, in dem ein Radfahrer gemeldet wurde, der in Bad Lippspringe verbotswidrig auf die B1 in Richtung Paderborn auffuhr. Die eingesetzte Polizeistreife entdeckte den Radler kurz darauf in einer Nothaltebucht der Kraftfahrstraße. Bei einer Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den 29-Jährigen zwei Haftbefehle wegen duzendfachen “Schwarzfahrens” vorlagen. Zur Abwendung der Freiheitsstrafe war eine vierstellige Summe fällig, die der Radler nicht zahlen konnte. So wurde der Mann aus dem Raum Herford festgenommen und ins Polizeigewahrsam gebracht.

Um 01.30 Uhr meldete ein Autofahrer ein verdächtiges Fahrzeug, dass mit geplatztem Reifen “auf der Felge” fahrend die A33 in Richtung Brilon fahren würde. Von dem Fahrzeug würden immer wieder Teile abfallen. Der Anrufer folgte dem Auto und blieb per Handy mit der Polizei in Verbindung. Das Auto aus dem Kreis Mettmann fuhr auf den Parkplatz “Letzter Heller”, hielt aber nicht an und fuhr wieder auf die Autobahn. An der Anschlussstelle Etteln fuhr der Wagen von der Autobahn ab. Noch bevor er wieder auf die Autobahn in Gegenrichtung auffahren konnte, stoppte eine Streife den Wagen. Der verwirrt wirkende Fahrer gab an, in einer Baustelle über etwas gefahren zu sein. Dabei sei der Reifen geplatzt. Dass sein Auto verkehrsuntüchtig war, sah der 68-Jährige nicht ein und wollte weiterfahren. Die Polizisten ließen das Auto abschleppen und nahmen den Senioren mit zur Wache, wo er von Angehörigen abgeholt wurde. Den Führerschein des Mannes stellte die Polizei sicher.

Auf der K22 bei Borchen-Etteln fuhr gegen 03.30 Uhr ein 22-Jähriger mit einem Mazda samt Pkw-Anhänger in Richtung Etteln. Plötzlich lief ein Wildschwein auf die Straße und es kam zur Kollision. Etwa 4.000 Euro Sachschaden entstanden bei dem Wildunfall und das Tier verendete am Unfallort. Bei der Unfallaufnahme stellte die Polizei fest, dass der Autoanhänger mit zwei Tonnen zulässigen Gesamtgewicht deutlich über der 750-Kilo-Grenze für die Führerscheinklasse “B” lag. Der junge Fahrer hatte allerdings nur “B” und war nicht im Besitz des erforderlichen “Anhängerführerscheins”, der Führerscheinklasse “BE”. Deswegen gibt’s jetzt eine Anzeige. Mit Auto und Anhänger durfte der 22-Jährige nicht weiterfahren.

Rückfragen bitte an:

Der Landrat als
Kreispolizeibehörde Paderborn
– Presse- und Öffentlichkeitsarbeit –
Riemekestraße 60- 62
33102 Paderborn

Telefon: 05251/306-1320
Fax: 05251/306-1095
E-Mail: pressestelle.paderborn@polizei.nrw.de
Web: www.polizei.nrw.de/paderborn

Außerhalb der Bürozeiten:

Leitstelle Polizei Paderborn
Telefon: 05251/ 306-1222

Die mobile Version verlassen