Stallpflicht auf das gesamte Kreisgebiet ausgeweitet, Biosicherheitsmaßnahmen gelten auch für Hobbyhalter von Geflügel
Kreis Paderborn (krpb). Die Geflügelpest (auch als Vogelgrippe bezeichnet) breitet sich weiter aus. In Nordrhein-Westfalen ist das hoch ansteckende Virus vom Typ H5N8 bei einem Wildvogel nachgewiesen worden. Die Stallpflicht wird deshalb auf den gesamten Kreis Paderborn ausgeweitet: Ab dem morgigen Dienstag, 22. November muss sämtliches Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, beispielsweise einer Voliere, untergebracht werden. Der Erreger kann direkt durch Kontakt mit Wildvögeln und indirekt über infiziertes Futter, Wasser, Gerätschaften, Stiefel, Kleidung usw. übertragen werden. Die Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen wie Zutrittsverbote für Ställe, Wechseln der Kleidung und Desinfektionsmaßnahmen gelten deshalb auch für Kleinstbetriebe und damit auch Hobbyhalter. „Wir müssen verhindern, dass der Erreger seinen Weg in die Hausgeflügelbestände findet. Das hätte für die heimische Landwirtschaft verheerende Folgen“, sagt der Leiter des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Dr. Klaus Bornhorst.
Die Geflügelpest bzw. Vogelgrippe ist eine Tierseuche. Eine Gefahr für den Menschen besteht nicht. „Eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel auf Menschen sei zwar theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich“, sagt das Friedrich-Loeffler-Institut.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung rät dazu, gleichwohl grundsätzliche Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten zu beachten.
Mehr Infos: www.kreis-paderborn.de.