Rheda-Wiedenbrück (pbm). Die Gesundheitsbehörde des Kreises Gütersloh hat für die in Quarantäne Befindlichen folgende Festlegungen getroffen: Ab dem 02. Juli dürfen einige Mitarbeitende des Unternehmens Tönnies die behördlich auferlegte Quarantäne verlassen. Diejenigen, die vom Kreisgesundheitsamt von der Quarantäne freigestellt sind, führen eine diesbezügliche Bescheinigung mit sich.
Ab dem 2. Juli dürfen Personen die Quarantäne verlassen, die in der Zeit vom 16. bis zum 20. Juni positiv auf das Coronavirus getestet wurden und 48 Stunden symptomfrei sind. Die Ansteckungsgefahr besteht bei dieser Personengruppe nicht mehr.
In einem weiteren Schritt dürfen dann Personen, die ab dem 21. Juni von den mobilen Teams positiv auf das Virus getestet wurden, die Quarantäne 14 Tage nach dem Testdatum verlassen.
Die Kontaktpersonen der ursprünglich Infizierten verbleiben bis auf weiteres in häuslicher Quarantäne. So sollen potenzielle weitere Infektionsketten vermieden werden.
Aktuell stellen die Teams des Ordnungsamtes und des Fachbereichs Soziales und Bürgerservice mit Unterstützung der Polizei die entsprechenden Bescheinigungen über die Aufhebung bzw. die Verlängerung der Quarantäne zu.
Anmerkung
Über die Beendigung der Quarantäne erhalten die betroffenen Personen eine individuelle Bescheinigung.
Die Verlängerung der Quarantäneanordnungen für die Personen, die bis zum 21.6 noch nicht getestet wurden, erfolgt über eine Allgemeinverfügung des Landes NRW, alle hiervon betroffenen Personen erhalten hierüber ebenfalls eine entsprechende Information.