Rheda-Wiedenbrück (pbm). In den Supermärkten kündigen sich die Feiertage bereits an: Ostern steht vor der Tür und damit auch diverse Osterfeuer. Das städtische Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Abbrennen solcher Feuer erlaubnispflichtig ist, d.h. sie müssen schriftlich beantragt werden – die Frist läuft dieses Jahr bis Freitag, 9. März. Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn es sich um ein Brauchtumsfeuer handelt, also wenn in den letzten Jahren auch schon ein Osterfeuer genehmigt wurde und dies zu einer Tradition geworden ist.
Für die Erteilung einer Genehmigung müssen darüber hinaus folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Reisighaufen darf höchstens vier Meter lang und breit sowie 2,50 Meter hoch sein. Der Mindestabstand zu Gebäuden beträgt 100 Meter. Es dürfen nur pflanzliche Abfälle verbrannt werden; Sperrmüll, Papier, Kunststoffe, Altöl u. a. sind auch zum Anfeuern nicht erlaubt. Bis zum völligen Erlöschen des Feuers muss eine volljährige Aufsichtsperson anwesend sein. Zum Schluss noch vorhandene Glut muss mit Erde abgedeckt werden, um Funkenflug auszuschließen. Zum Schutz von Tieren ist der Reisighaufen unmittelbar vor dem Abbrennen vollständig umzuschichten.
Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von den Mitarbeitern des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit, Ordnung, Recht und Umwelt überprüft. Verstöße gegen die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt oder gegen abfallrechtliche Vorschriften werden verfolgt und geahndet. Bei weiteren Fragen steht Tobias Düpjohann telefonisch unter 05242 963 230 oder persönlich in Zimmer E18 (Erdgeschoss) im Rathaus in Rheda gern zur Verfügung.
Dass nur Brauchtumsfeuer genehmigt werden, soll bewirken, dass auf eine Vielzahl der Osterfeuer wird zu Gunsten einiger weniger Feuer verzichtet wird, die tatsächlich auf überliefertem Brauchtum beruhen. Einige Vereine, Organisationen und Kirchengemeinden veranstalten seit vielen Jahren öffentliche Feuer, zu denen alle Interessierten eingeladen sind.