Gütersloh / Verl. Die Ortsdurchfahrtsgrenze auf der Bergstraße (K 43) in Verl wird verschoben. Der Kreis Gütersloh nimmt diese Verschiebung im Einvernehmen mit der Stadt Verl und der Bezirksregierung Detmold vor. Nähere Informationen über die Lage der alten und neuen Grenze sind dem Amtsblatt des Kreises Gütersloh zu entnehmen, das in den Rathäusern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ausliegt, und im Internet unter www.kreis-guetersloh.de/amtsblatt zu finden ist.
Die Bebauung in Verl-Bornholte entlang der Bergstraße ist in den vergangenen Jahren vorangeschritten und endet mittlerweile außerhalb der festgelegten Ortsdurchfahrtsgrenze. Die Stadt Verl hat daher im Zuge der geplanten Umgestaltung der Bergstraße beim Kreis Gütersloh als zuständigem Baulastträger die Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze um 148 Meter in Richtung Schloß-Holte-Stukenbrock beantragt. Die Bezirksregierung Detmold hat ihr erforderliches Einvernehmen zu dieser Maßnahme inzwischen erteilt, sodass die Ortsdurchfahrtsgrenzverschiebung durchgeführt werden kann.