Eilentscheidung des OVG Münster: Verkaufsoffener Sonntag am 30. August darf nicht stattfinden

Innenstadt von Bad Salzuflen

Symbolfoto - © Kukon, Bartosz Tyce

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster hat mit Beschluss vom 28. September die ordnungsbehördliche Verordnung, die im letzten Rat der Stadt Bad Salzuflen beschlossen wurde, bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag der Gewerkschaft ver.di außer Vollzug gesetzt.Dies bedeutet, am 30. August darf kein verkaufsoffener Sonntag in Bad Salzuflen stattfinden.

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