Bielefeld (bi). Wegen akuter Waldbrandgefahr ist der Grillplatz „Togdrang“ an der Osningstraße ab sofort vorläufig gesperrt. Die anhaltende Trockenheit hat den Waldbrandgefahrendienst des Deutschen Wetterdienstes veranlasst, für Ostwestfalen-Lippe die zweithöchste Gefährdungsstufe auszurufen. Auch der Landesbetrieb Wald und Holz NRW weist darauf hin, dass jedes Feuer im Wald verboten ist.
Grundlage für die Sperrung und das Verbot zum Betreiben eines Grillgerätes oder einer Feuerstelle ist das Landesforstgesetz. Danach ist es verboten, im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter ein Feuer anzuzünden oder ein Grillgerät zu benutzen. Für den Grillplatz besteht eine Ausnahmegenehmigung von diesem Verbot, das aber bei akuter Waldbrandgefahr aufgehoben werden kann. Verstöße gegen das Verbot können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.