Bielefeld – Bielefeld-Innenstadt – Am Donnerstag, den 28.10.15, um 19:15 Uhr hielt eine Polizeistreife einen Rollerfahrer an der Otto-Brenner-Straße an.
Der 27-jährige Rollerfahrer aus Bielefeld konnte bei der Verkehrskontrolle den Polizeibeamten keinerlei Papiere vorzeigen. Nach seiner ersten Aussage habe er noch nie einen Führerschein besessen. Die Fahrzeugpapiere sollen sich bei einem Bekannten befinden.
Bei der anschließenden Überprüfung des Rollers der Marke Peugeot, stellten die Beamten fest, dass die Individualnummer nicht mit der Individualnummer für das angebrachte Versicherungskennzeichen übereinstimmt.
Ermittlungen aufgrund der nicht übereinstimmenden Individualnummern ergaben, dass der Motorroller bereits im März in der Bargholzstraße gestohlen worden war und, dass das an dem Roller befindliche Versicherungskennzeichen zu ein anderes Fahrzeug gehört. Der Motorroller wurde sichergestellt.
Die Personalien des polizeibekannte Bielefelders musste an seiner Wohnanschrift überprüft werden.
Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Hinwiese nimmt das Kriminalkommissariat 12 unter 0521-545-0 entgegen.
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