Bielefeld – “Süßes oder es gibt Saures” – an Halloween ist es für zahlreiche Kinder und Jugendliche zwischenzeitlich zu einem festen Brauch geworden, sich zu verkleiden, Süßigkeiten zu sammeln oder anderen Streiche zu spielen. Es gibt aber auch Scherze, die nicht lustig, sondern strafbar sind. Wer beispielsweise den Briefkasten des Nachbarn mit Feuerwerkskörpern in Brand setzt, begeht eine Straftat. Auch wer Autos oder Hausfassaden mittels Farbe besprüht oder mit Eiern bewirft, muss mit einer Strafanzeige rechnen. Denn solche Streiche sind Sachbeschädigungen!
Die Polizei appelliert an alle Halloween-Fans, friedlich zu feiern! Sachbeschädigungen sind keine Kavaliersdelikte und werden in allen Fällen von der Polizei konsequent strafrechtlich verfolgt! Die Polizei appelliert an Eltern: Sprechen Sie mit Ihren Kindern ganz gezielt über die möglichen Gefahren und Konsequenzen. Zeigen Sie ihnen an Beispielen auf, wo der Spaß aufhört und der Ernst beginnt, damit es nicht zu unangenehmen Folgen kommt!
Alle, die an Halloween mit einer gruseligen Verkleidung und ihrer Forderung nach Süßem nicht so viel Erfolg haben, können vielleicht am Martinsabend mit einer leuchtenden Laterne und einem Martinslied eher überzeugen…
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