Polizei schreitet gegen Hochzeitskorso ein

Führerscheine beschlagnahmt und mehrere Strafanzeigen gefertigt

Stau

Symbolfoto - © Shutterstock

Bielefeld / BAB2 – Am Samstagnachmittag beschwerten sich mehrere Bürger bei der Leitstelle über eine Hochzeitsgesellschaft, die mit ihren Fahrzeugen eine Straße in der Bielefelder Innenstadt komplett blockierten.

Vor Ort stellte ein Streifenwagen insgesamt 15 Pkw einer Hochzeitsgesellschaft fest, welche den Durchgangsverkehr behinderten. Die Teilnehmer der Gesellschaft kamen vornehmlich aus Norddeutschland und Belgien. Durch einen Fahrzeugführer aus Belgien wurde ein sogenanntes “Bengalisches Feuer” gezündet.

Gegen den Straftäter wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz erstattet. Zudem kassierten die Beamten gegen den belgischen Staatsbürger eine Sicherheitsleistung. Den Mitgliedern der Hochzeitsgesellschaft wurden durch die Polizei strikte Vorgaben und Verhaltensregeln erteilt. Die Vorgaben der Polizei wurden jedoch nicht beachtet.

Kurze Zeit später meldeten mehrere Zeugen auf dem Ostwestfalendamm einen Hochzeitskorso, der Schlangenlinien fuhr und andere Verkehrsteilnehmer ausbremste. Vom Ostwestfalendamm fuhren die Pkw auf die Autobahn 2 in Richtung Dortmund auf.

Durch Streifenwagen der Autobahnpolizei Bielefeld sowie der Polizei Gütersloh konnte der Korso schließlich auf der Raststätte Gütersloh Nord angetroffen werden. Im Zuge der Kontrolle wurde festgestellt, dass es sich um Teilnehmer der Hochzeitgesellschaft handelte, welche schon zuvor negativ in der Bielefelder Innenstadt aufgefallen waren.

Dank guter Zeugenaussagen konnte der Tatvorwurf gegen die Fahrzeugführer des Korsos konkretisiert werden. Nach Rücksprache mit einem Staatsanwalt und einem Richter wurden die Führerscheine von vier Fahrzeugführern beschlagnahmt. Sie erhalten Anzeigen wegen gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durften die Fahrzeuge durch Ersatzfahrer zur Hochzeitsfeier nach Beckum überführt werden.

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