Bürgerbegehren gegen Hochbahnsteige unzulässig

Verwaltungsgericht Minden

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Bielefeld (bi). Die Klage der Initiatoren des Bürgerbegehrens “Erhalt der Hauptstraße in Brackwede” ist in erster Instanz erfolglos. Das Verwaltungsgericht Minden hat mit Urteil vom 17. Oktober entschieden, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist. Nach Ansicht der Zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts liegt ein gesetzlicher Ausschlussgrund vor. Damit wird die Entscheidung des Rates der Stadt Bielefeld vom 26. September 2017 bestätigt.

Nach Auffassung des Gerichts sind Bürgerbegehren unzulässig über Angelegenheiten, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu entscheiden sind. Solche komplexen Vorhaben hätten bedeutsame Auswirkungen auf die Allgemeinheit und Einzelne, seien aber auch von erheblicher Bedeutung für den Vorhabenträger. Eine sorgfältige Abwägung unter Einbeziehung aller relevanten Gesichtspunkte sei daher erforderlich. Solche Vorhaben betreffende Angelegenheiten eigneten sich nicht für ein Bürgerbegehren, das auf eine Ja- oder Nein-Entscheidung abzielt.

Betriebsanlagen für Straßenbahnen dürften nach dem Personenbeförderungsgesetz nur gebaut werden, wenn die Planung dafür vorher festgestellt ist. Die Entscheidung, ob und welche Bahnsteige in welcher baulichen Ausführung für die Stadtbahnhaltestellen Gaswerkstraße, Normannenstraße und Brackwede Kirche zugelassen werden, könne nur im Rahmen eines solchen Verfahrens beantwortet werden. Das gelte auch für die Frage, ob und wie Barrierefreiheit in Abwägung aller widerstreitenden Interesse baulich zu realisieren sei. Der Gesetzgeber habe derart komplexe Verwaltungsverfahren daher bewusst unter den Fachplanungsvorbehalt gestellt, so das Verwaltungsgericht.

Bereits am 6. März 2018 hat die Stadt Bielefeld bei der Bezirksregierung Detmold die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für den Umbau des Streckenabschnitts Hauptstraße beantragt. Im Rahmen des Offenlegungsverfahrens bestand die Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen einzubringen. Der Erörterungstermin dazu fand am 1. Oktober statt.

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