Besonderer Schutz stiller Feiertage

Allerheiligen

Symbolfoto - © Pixabay

Bielefeld (bi). Das Ordnungsamt weist auf den besonderen gesetzlichen Schutz der drei Feiertage im November hin. An Allerheiligen (Freitag, 1. November) von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag (Sonntag, 17. November) von 5 bis 13 Uhr und am Totensonntag (Sonntag, 24. November) in der Zeit von 5 bis 18 Uhr sind folgende Veranstaltungen verboten:

Darüber hinaus sind an den drei stillen Feiertagen von 5 bis 18 Uhr nicht erlaubt:

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