Private Sicherheitsdienste sind keine Kooperationspartner der Polizei Bielefeld im öffentlichen Raum

Polizei, Kirmes

Symbolfoto - © Shutterstock

Bielefeld-Mitte – Private Sicherheitsdienste in erkennbarer Arbeitsbekleidung sind nicht Kooperationspartner der Polizei und sind auch nicht Bestandteil des Sicherheitskonzeptes zum Bielefelder Weihnachtsmarkt 2019. Wie berichtet, arbeiten Bielefeld Marketing als Veranstalterin, Stadt Bielefeld und Polizei Bielefeld eng zusammen und haben notwendige Sicherheitsvorkehrungen einvernehmlich abgestimmt. Das abgestimmte Sicherheitskonzept ermöglicht den Bürgern einen sicheren Weihnachtsmarktbesuch. Verstärkte Präsenz der Polizei Bielefeld trägt ebenfalls dazu bei.

Ein systematisches “Streifegehen” im öffentlichen Raum ist nicht die Aufgabe von privaten Sicherheitsdiensten. Diese Schutzfunktion kommt allein dem Staat zu und das Gewaltmonopol liegt allein beim Staat. Private Sicherheitsdienste oder Wachschutz werden von Geschäftleuten beauftragt und sind befugt, insbesondere in Ausübung ihres Hausrechts, ihre Aufgaben im privaten Raum wahrzunehmen.

Die Polizei betont, dass in Gefahrensituationen oder wenn Straftaten beobachtet werden, immer sofort die Polizei über Notruf 110 informiert werden sollte.

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