Rettungsgasse bilden!

Zwei Polizisten fahren durch eine Rettungsgasse

Bielefeld – Bald ist Ferienzeit und die Autobahnen werden wegen des Ferienreiseverkehrs voll. Viele Autofahrer denken dabei nicht an die Rettungsgasse auf Autobahnen. Dies kann zu unnötigen, sowie gefährlichen Verzögerungen bei der Versorgung von Verletzten und der Räumung von Unfallstellen führen.

Eine Rettungsgasse funktioniert, wenn alle Autofahrer sich an die Vorschrift halten und sich der Situation bewusst sind. Schon bei stockendem Verkehr und nicht erst, wenn die Fahrzeuge dicht hintereinander stehen, muss an die Bildung einer Rettungsgasse gedacht werden.

“Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.” (§ 38 Abs. 1, Verstoß 20 EUR, § 11 Abs. 2 StVO, Verstoß 20 EUR)

Wenn der Verkehr sich verlangsamt oder Sie auf ein Stauende zufahren, beachten Sie bitte folgendes:

Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld

Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Friedhelm Burchard (FB), Tel. 0521/545-3023
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022

Fax: 0521/545-3025
E-Mail: pressestelle.bielefeld@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/bielefeld

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0

Die mobile Version verlassen