Geflügelpest: Schutzmaßnahmen bleiben bestehen

Bielefeld (bi). Um die Verbreitung des hochansteckenden Geflügelpesterregers H5N8 im Stadtgebiet zu vermeiden und zum Schutz der gewerblichen und privaten Geflügelhaltungen in Bielefeld wurde heute erneut eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen. Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet der Allgemeinverfügung vom 9. Februar bleiben in ihren Begrenzungen bestehen.

Der Sperrbezirk umfasst ein Gebiet im Radius von mindestens einem Kilometer um die Fundorte und den Johannisbach ab Obersee und der Aa, sowie zusätzlich ein Beobachtungsgebiet im Radius von mindestens drei Kilometern um die Fundorte. Seit Errichtung des Sperrbezirks und Beobachtungsgebietes mit der Allgemeinverfügung vom 9. Februar wurden neun weitere Geflügelpestfälle bei verendeten Wildvögeln durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt, zuletzt am 21. Februar. Dabei handelt es sich um acht verendet Wildgänse vom Obersee sowie einem verendeten Schwan vom Braksieks Teich. Bei zwei weiteren Wildgänsen, die in der letzten Woche am Obersee verendet sind, wurde nach einer Untersuchung der Verdacht auf Geflügelpest festgestellt. Die Bestätigung durch das FLI steht hier noch aus.

Damit erhöht sich die Zahl amtlich bestätigter Geflügelpestausbrüche in Bielefeld auf zwölf. Fast zwei Drittel der ständig am Obersee lebendenden Wildgänse und Schwäne sind mittlerweile verendet. Weitere Standorte scheinen trotz vereinzelt verendet aufgefundener Wildvögel nicht von der hochpathogenen Form der Geflügelinfluenza betroffen zu sein. Die eingeleiteten Maßnahmen, zu denen auch die Leinenpflicht bei Hunden und das Freigangsverbot bei Katzen zählen, haben dazu beigetragen, dass das Seuchengeschehen bisher auf das Gebiet des Obersees begrenzt werden konnte.

Der Geflügelpesterreger H5N8 ist zwar für Menschen und Säugetiere ungefährlich, kann aber sehr leicht weitergetragen werden und so Geflügel und Vogelhaltungen gefährden. Um einer Weiterverbreitung des mit dem Kot befallener Vögel ausgeschiedenen Virus und einer Verschleppung in private und gewerbliche Vogelhaltungen, den Tierpark oder an andere Wasserflächen vorzubeugen, sollten Spaziergänger weiterhin Bereiche, an denen sich Wasservögel aufhalten, möglichst nicht betreten oder ihr Schuhwerk danach gründlich säubern. Verendet aufgefundene Wildvögel können dem BürgerServiceCenter unter Telefon (0521) 51-0 gemeldet werden. Da auch Hunde und Katzen den Erreger über Pfoten oder Fell weitertragen können, sind Hunde nur noch angeleint auszuführen und Hauskatzen darf keinen Freigang ermöglicht werden.

Die im November 2016 angeordnete Stallpflicht für Geflügel in Bielefeld bleibt weiterhin bestehen. In Bielefeld sind rund 40.000 Stück Geflügel gemeldet, überwiegend in Hobbygeflügelhaltungen. Acht Landwirte halten jeweils mehr als 300 Tiere in ihren Beständen.

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