Bielefeld (bi) . Die Stallpflicht für Geflügel sowie die zusätzlichen Maßnahmen im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet um den Obersee werden aufgehoben.
Nach der für Montag, 20. März, vorgesehen Veröffentlichung (in den Tageszeitungen) der Aufhebung der Tierseuchen- Allgemeinverfügung vom 23. November 2016, mit der die Stallpflicht für Geflügel angeordnet wurde, darf Geflügel ab Dienstag, 21. März, wieder stadtweit die Haltung im Freien genießen.
Zeitgleich wird die Allgemeinverfügung vom 27.
Februar 2017 aufgehoben, mit der ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet um den Obersee festgelegt wurden. Nun darf die Hundefreilauffläche an der Stiftsmühle wieder bestimmungsgemäß genutzt werden und Katzen müssen nicht mehr dauernd im Haus gehalten werden.
Anfang November 2016 wurden die ersten
Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln durch das hochpathogene Influenza A Virus vom Subtyp HPAI H5 N8 in Schleswig-Holstein und am Bodensee nachgewiesen.
Inzwischen hat sich daraus ein Seuchenzug entwickelt, der alle Regionen Deutschlands einschließlich der Stadt Bielefeld betroffen hat.
Die „hochpathogene Geflügelpest Influenza A H5 N8“ wurde bei 16, der zwischen dem 23. Januar und 17.
Februar verendeten Wildvögeln (Gänse, Schwäne, Krähe, Graureiher Blesshuhn), überwiegend im Bereich des Obersees nachgewiesen. Die Anzahl der an Geflügelpest verendeten Vögeln war deutlich höher als die Zahl der Nachweise, da nicht alle als verendet gemeldeten Vögel untersucht wurden oder gefunden werden konnten. Mehr als 2/3 der ständig am Obersee lebenden Gänse und Schwäne sind an der Geflügelpest verendet.
In anderen Regionen Deutschlands insbesondere in Niedersachsen und in Mecklenburg-Vorpommern und Europas hat sich das Seuchengeschehen noch nicht beruhigt.
Die für den Tierpark Olderdissen vorgesehenen Vorsichtsmaßnahmen werden daher noch nicht aufgehoben.