Täter fügt Mitbewohner lebensbedrohliche Verletzungen zu – Mordkommission übernimmt die Ermittlungen

Schlägerei

Symbolfoto - © Envato Elements

Bielefeld / Halle (Westf.) – Ein 21-jähriger Mann aus Halle steht im Verdacht, am Samstag, 20.01.2018, als Bewohner eines städtischen Übergangswohnheimes einen 74-jährigen Hausmitbewohner durch massive Schläge mit einem noch unbekannten Gegenstand derart schwer verletzt zu haben, dass der Senior in Lebensgefahr schwebt. Die Mordkommission “Bokel” führte am Sonntag den 21-jährigen Tatverdächtigen einem Haftrichter vor.

Gegen 15:00 Uhr wurde der Feuerwehr eine schwerst verletzte Person in einem Übergangswohnheim in der Gütersloher Straße gemeldet. Die Rettungskräfte stellten beim Eintreffen fest, dass einem 74-jährigen Bewohner in seinem Zimmer durch einen zunächst unbekannten Täter zahlreiche Verletzungen am Kopf, Oberkörper und den Beinen zugefügt worden war. Es besteht zurzeit akute Lebensgefahr. Polizei und Staatsanwaltschaft stuften die Tat als versuchtes Tötungsdelikt ein. Unter der Leitung des Kriminalhauptkommissars Markus Mertens gründete die Bielefelder Polizei mit Unterstützung der Polizei Gütersloh die 11-köpfige Mordkommission “Bokel”.

Ermittlungen ergaben, dass der 74-Jährige bereits im Dezember 2017 Opfer eines schweren, körperlichen Angriffs geworden war und bis vor einigen Tagen im Krankenhaus gelegen hatte. Ein 21-jähriger polizeibekannter Mitbewohner hatte den Rentner kurz vor Weihnachten attackiert. Dieser Mitbewohner wurde am Samstag von Zeugen kurz nach dem Fund des Schwerverletzten in Nähe des Wohnheimes gesehen.

Nach intensiven Fahndungsmaßnahmen meldete sich der gesuchte 21-Jährige am Samstagabend gegen 20:00 Uhr bei einer örtlichen Polizeidienststelle. Er wurde von der Polizei vorläufig festgenommen.

Die Ermittler sicherten am Tatort und an der Kleidung des Tatverdächtigen, sowie des Opfers, diverse Spuren. Der vorbestrafte 21-Jährige streitet die Tat ab.

Am Sonntagabend wurde er einem Haftrichter in Bielefeld vorgeführt. Die Dienst habende Richterin wies den Antrag der Staatsanwaltschaft zurück. Der 21-jährige Mann aus Halle wurde wieder auf freien Fuß gesetzt.

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