Bielefeld (bi). Das Ordnungsamt weist auf den besonderen gesetzlichen Schutz der drei Feiertage im November hin. An Allerheiligen (Donnerstag, 1. November) von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag (Sonntag, 18. November) von 5 bis 13 Uhr und am Totensonntag (Sonntag, 26. November) in der Zeit von 5 bis 18 Uhr sind folgende Veranstaltungen verboten:
Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen sportliche und ähnliche Veranstaltungen Volksfeste, Zirkusveranstaltungen sowie der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten
Darüber hinaus sind an den drei stillen Feiertagen von 5 bis 18 Uhr nicht erlaubt:
musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz