Ab März Gehölz- und Heckenschutz

Bielefeld (bi). Bereits im März beginnen einige Vogelarten wie Amsel, Rotkehlchen, Zaunkönig oder Buchfink mit der Suche nach geeigneten Plätzen und beginnen ihren Nestbau. Das Umweltamt weist deshalb auf die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes zum Schutz von Nistmöglichkeiten für Vögel hin.

Danach dürfen vom 1. März bis 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, andere Gehölze und Röhrichte nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitte. Die Schutzfrist gilt nicht für Bäume im Wald, in Kurzumtriebsplantagen oder auf gärtnerisch genutzten Flächen.

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