Barnhauser Straße (K 27) – Kreis kontrolliert neue Regelung

Borgholzhausen. Nachdem der Kreis die zulässige Geschwindigkeit an einem 500 Meter langen Teilstück der Barnhauser Straße (K 27) in Borgholzhausen von 50 auf 70 Stundenkilometer geändert hat, hat er zwischen dem 16. und dem 19. Februar gezielte Verkehrsuntersuchungen durchgeführt. Ergebnis: Es werden keine höheren Geschwindigkeiten gefahren als zuvor.

Die Änderung, die die Barnhauser Straße zwischen der Einmündung Lohkamp an der Landesgrenze zu Niedersachsen und der Kreuzung mit dem Barnhauser Weg / Barnhauser Straße kurz vor Theenhausen betrifft, hatte der Kreis am 15. Februar vorgenommen. Sie führt dazu, dass auch an dieser Stelle Tempo 70 gilt, so wie es auch auf einem langen Teilstück davor und ebenso bis zur Ortsgrenze Werther-Theenhausen der Fall ist.

Die Entscheidung hierüber war im Rahmen einer Verkehrsschau unter Beteiligung von Bezirksregierung, Polizei und Abteilung Straßenverkehr Anfang Dezember getroffen worden. Sie beruht in erster Linie auf dem erfreulichen Rückgang der Unfälle in diesem Bereich. Intensive Verkehrsmessungen und Überwachungsmaßnahmen der Kreispolizeibehörde Gütersloh hatten allerdings auch gezeigt, dass die vorherige, für das 500 Meter lange Teilstück geltende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 Stundenkilometer von einer größeren Zahl der Verkehrsteilnehmer nicht akzeptiert wurde. Die gut ausgebaute, breite Straße – auf niedersächsischem Gebiet heißt sie ‚Haller Straße (L 227 )‘ – ist jetzt durchgehend auf 70 Stundenkilometer beschränkt. In der Regel gilt auf Landstraßen außerorts jedoch Tempo 100.

Neben den gezielten Verkehrsuntersuchungen, die fortgeführt werden, sind gestern zwei sogenannte Dialogdisplays durch den Kreis Gütersloh aufgestellt worden. Sie zeigen den Verkehrsteilnehmern einen roten Schriftzug ‚Langsam‘ bei Geschwindigkeiten jenseits der 70 Stundenkilometer an oder in grüner Leuchtschrift ein ‚Danke‘ bei korrekter Geschwindigkeit. Sollte es sich zeigen, dass künftig deutlich überhöhte Geschwindigkeiten festzustellen sind, werden konsequente Geschwindigkeitskontrollen von der Polizei und auch der Abteilung Straßenverkehr durchgeführt.

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