Kreis Paderborn (krpb). In einem Geflügelbestand in Delbrück-Westenholz ist die Geflügelpest ausgebrochen. Das hat das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems, heute (Mittwoch, 11. Januar 2017) bestätigt. Die Geflügelpest bzw. Vogelgrippe ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Eine Gefahr für den Menschen besteht nicht. „Eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel auf Menschen sei zwar theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich“, sagt das Friedrich-Loeffler-Institut.
Ausgebrochen ist die Geflügelpest auf einem Geflügelhof mit ca. 40.000 Stück Geflügel in Delbrück-Westenholz. Das Veterinäramt des Kreises Paderborn hat unverzüglich die Tötung des Bestandes und alle weiteren notwendigen Maßnahmen veranlasst. Getötet werden auch der 12.000 Stück große Geflügelbestand im 300 Meter entfernt liegenden Nachbarhof und der 17.000 Stück große Bestand in einem zwei Kilometer entfernten Hof.
Mit der Tötung ist bereits begonnen worden. Die Tierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft unterstützt das Kreisveterinäramt bei den Hygienemaßnahmen. Dazu gehört unter anderem die Reinigung, Desinfektion und Entwesung. Die Kadaver werden in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt vernichtet. Um die Arbeiten nicht zu behindern wurde die Kreisstraße 61 zwischen Westenholz und der B 64 gesperrt.
Als weitere Maßnahme wurde mit einer Tierseuchenverfügung ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometer Durchmesser um den betroffenen Hof eingerichtet (auf der Karte in rot markiert). Ein Teil des Sperrbezirks liegt im Bereich des Kreises Gütersloh und wird von der dortigen Behörde eingerichtet. Im Sperrbezirk liegen 78 Betriebe, auf denen ca. 281.000 Stück Geflügel gemeldet sind. Dort werden zeitnah die Tiere durch die Kreisveterinäre klinisch untersucht.
Zudem wurde ein Beobachtungsgebiet von zehn Kilometern um den betroffenen Hof eingerichtet (auf der Karte in grün markiert). Ein Teil des Gebietes liegt in den Kreisen Gütersloh und Soest und wird ebenfalls von den dortigen Behörden eingerichtet. Im Beobachtungsgebiet sind 342 Betriebe mit ca. 720.000 Stück Geflügel registriert.
„Wir müssen in dieser Situation verhindern, dass dieses Virus sich auf weitere Geflügelbestände ausbreitet“, erläutert der leitende Veterinär des Kreises Paderborn, Dr. Klaus Bornhorst. Er betont: „Die frühzeitige Erkennung einer Infektion durch den Tierhalter hat sehr große Bedeutung.“
Die Tierhalter werden gebeten, ihre Bestände weiterhin sorgfältig zu beobachten und einen Verdacht auf Geflügelpest oder Todesfälle in Absprache mit ihrem Hoftierarzt umgehend den Veterinären des Kreises Paderborn zu melden.
Der Erreger wird von infizierten Tieren, Produkte, Personen oder durch direkte und indirekte Kontakte über Kleider, Schuhe oder andere Gegenstände aus infizierten Gebieten übertragen. Deshalb gilt für im Beobachtungs- und Sperrgebiet ein so genanntes „Stand-Still“: Insbesondere Geflügel und Eier dürfen weder an- noch ausgeliefert werden. In beiden Gebieten dürfen keine Hunde und Katzen frei laufen. Eine Stallpflicht für das gesamte Geflügel gilt bereits seit dem 22. November im gesamten Kreisgebiet.
Der Erreger wird mit den Sekreten des Nasen-Rachen-Raumes sowie mit dem Kot ausgeschieden. Die meisten, wenn nicht alle, Vogelarten sind empfänglich für die Infektion. Hoch empfänglich sind Puten und Hühner.
Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Geflügelpest (die so genannte Inkubationszeit) vergehen nur wenige Stunden bis Tage. Innerhalb weniger Tage können alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Bornhorst bittet alle Geflügelhalter, auf folgende Symptome zu achten: Hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung oder dünnschalige, verformte Eier, könnten Anzeichen sein. Bestätigt werden könnte eine solche Infektion immer nur durch eine Laboruntersuchung. Enten und Gänse erkranken seltener und weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können anderes Geflügel anstecken.
Bornhorst erinnert erneut an die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen. Hierzu zählen insbesondere Zugangsrestriktionen zu Geflügelbeständen, das Tragen von geeigneter Schutzkleidung, ein strikter Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten von Stallungen. Desinfektionsmatten und –bäder zur Stiefelbehandlung vor dem Stallzugang zählen ebenfalls dazu. Die Hände sollten mit einem Desinfektionsmittel vor Kontakt mit den Tieren gereinigt werden.
Der Inhaber des Delbrücker Geflügelhofes hatte seinen Hoftierarzt am Montag, 9. Januar, über tote Puten informiert. Das Kreisveterinäramt wurde eingeschaltet und die verendeten Puten wurden zur Untersuchung ins Chemische und Veterinäruntersuchungsamtes Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL) nach Detmold gebracht. Das Labor bestätigte den Influenza-Subtyp H 5. Das Kreisveterinäramt hat daraufhin umgehend das NRW-Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz über den Verdacht auf Geflügelpest informiert. Die Untersuchung des Friedrich-Löffler-Instituts ergab die hochansteckende Virus-Variante N8.
Innerhalb der Öffnungszeiten der Paderborner Kreisverwaltung ist das unter folgenden Telefonnummern möglich: 05251 308 – 3952, 308 – 3953, 308 – 3902 oder 308 – 3900. Außerhalb der Dienstzeit sowie an Sonn- und Feiertagen sind die Veterinäre über die Leitstelle des Kreises erreichbar, 02955 7676 – 0.