Anmeldung von Schulanfängern in der Stadt Detmold für das Schuljahr 2020/2021

Anmeldungsfrist ist der 11. Oktober – Erziehungsberechtigte werden informiert

Grundschule

Symbolfoto - © Freepik

Detmold. Für alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2013 und dem 30. September 2014 geboren worden sind, beginnt im August 2020 die Schulpflicht. Der Beginn der Schulpflicht gilt übrigens auch für ältere Kinder, die bislang vom Schulbesuch zurückgestellt worden waren.

Die Erziehungsberechtigten erhalten in diesen Tagen Einladungen der Detmolder Grundschulen. In den Briefen werden sie über den Beginn der Schulpflicht informiert und gebeten, ihr Kind bis zum 11. Oktober 2019 zur Schule anzumelden. Hierfür stehen die Schulsekretariate in der Woche ab dem 7. Oktober 2019 zur Verfügung.

Kinder, die nach dem 30. September 2014 geboren worden sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn eines Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung. Mit der vorzeitigen Aufnahme in die Schule werden diese Kinder schulpflichtig. Der vorgenannte Anmeldetermin gilt deshalb auch für die Kinder, die vorzeitig in der Schule angemeldet werden sollen.

Eine Geburtsurkunde ist zur Anmeldung mitzubringen. Die Einschulung der Schulanfänger erfolgt spätestens am zweiten Unterrichtstag des neuen Schuljahres. Das neue Schuljahr beginnt am 12. August 2020. Für weitere Auskünfte stehen die Schulverwaltung der Stadt Detmold sowie auch die Schulbüros der städtischen Grundschulen zur Verfügung.

Die mobile Version verlassen