Detmold. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Irritationen und der Frage von Verkehrsteilnehmer*innen, warum das kleine Teilstück der Blomberger Straße zwischen Volkhausenstraße und Schorenstraße mit einem Tempo von 50 km/h befahren werden darf. Eine begründete Frage, da die davor- und dahinterliegenden Bereiche mit einem Tempolimit von 30km/h beschildert sind. Dieser Frage wurde nachgekommen. Denn nach Straßenverkehrsordnung ist die Stetigkeit des Straßenverkehrs zu gewährleisten. Daher wurde nun seitens der Stadt Detmold gehandelt. Es gilt ab sofort ein durchgängiges Tempo-30-Gebot im Bereich zwischen Falkenkrugstraße und Hasselter Platz für beide Fahrtrichtungen. Dies geschieht ohne die bisherigen zeitlichen Einschränkungen auf Höhe der Waldorfschule, da dies weitere Verwirrung stiften würde. Sollte es in Zukunft im Bereich zwischen Schorenstraße und Hasselter Platz irgendwann die erforderliche Seitenanlage für Radfahrende geben, wird die Tempo-30-Beschilderung in diesem Bereich selbstverständlich durch die Stadt Detmold auf weitere Erfordernisse überprüft werden.
Durchgängiges Tempolimit von 30 km/h an der Blomberger Straße
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von btyce
- Categories: Detmold
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