Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen

Betreuung auch am Wochenende ab Montag, 23. März

Kindergarten

Symbolfoto - © Envato Elements

Detmold. Detmold. Das MKFFI NRW hat die Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen ab Montag, 23. März 2020, neu geregelt und erweitert:

Unabhängig davon gilt weiterhin: Die Kinder müssen in ihrer jeweiligen Einrichtung betreut werden. Daher wenden sich Eltern bitte an ihre Einrichtung. Dort muss auch die Bescheinigung vorgelegt werden. Wenn Eltern nach den Kriterien zu den Schlüsselpersonen gehören und bisher keine Betreuung in Anspruch nehmen konnten, setzen sich diese Eltern unbedingt mit ihrer Einrichtung in Verbindung, damit die Einrichtungen sich auf die Betreuung einstellen können.

Bitte beachten Sie

Ein grundsätzliches Betretungsverbot gilt in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen für

Reiserückkehrer aus Risikogebieten nach RKI-Klassifizierung – für einen Zeitraum von 14 Tagen nach dem Aufenthalt. Die Risikogebiete stehen im Internet unter www.rki.de.

Die Betreuung in den Schulen von der 1. bis 6. Klasse ist über die Schulen geregelt.

Alle Informationen zur Neuregelung und Schlüsselpersonen sowie die entsprechende Bescheinigung  finden sich auch im Internet unter www.detmold.de.

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