Wählen gehen – auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte

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Detmold. „Wählen gehen am Sonntag!“ Und wer die Wahlbenachrichtigung nicht mehr zur Hand hat, kann auch ohne sein Kreuz machen. Das Wahlteam der Stadt Detmold weist darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigung kein Wahlausweis ist, sondern lediglich den Hinweis gibt, dass am 14. Mai die Landtagswahlen stattfinden und wo sich das zuständige Wahllokal befindet. Den Wahlvorständen hilft die Wahlbenachrichtigung anhand der eingedruckten Nummer, den Wähler bzw. die Wählerin schneller im Wählerverzeichnis zu finden.

Auch ohne diese Wahlbenachrichtigung kann gewählt werden. Hierfür ist lediglich die Vorlage des Personalausweises oder Passes im Wahllokal erforderlich. Wer nicht weiß, wo sich das für ihn zuständige Wahllokal befindet, insbesondere, wenn er innerhalb der letzten 5 Wochen umgezogen ist, kann diese Information unter den Telefonnummern 977- 111 oder – 408 auch noch am Wahltag erhalten.

Briefwahlanträge können noch bis Freitag, dem 12. Mai, bis 18.00 Uhr im Gebäude der Bürgerberatung, Grabenstraße 1, gestellt werden. Die Wahlbriefe müssen bis Sonntag, dem 14. Mai 18.00 Uhr, beim Wahlteam vorliegen, damit sie noch bei der Wahl gezählt werden können. Sie können nicht im Wahllokal abgegeben werden.

Die Wahlergebnisse werden wieder ab 18 Uhr in der Detmolder Bürgerberatung, Grabenstraße 1 öffentlich präsentiert und können im Internet unter http://wahl.krz.de abgerufen werden.

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