Überprüfung der Grabmale

Friedhof

Symbolfoto - © Envato Elements

Die Witterungsverhältnisse sind immer öfter Ursache dafür, dass eine Reihe von Grabsteinen nicht mehr den erforderlichen Halt haben und somit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Alle Angehörigen bzw. Pflegeverpflichteten von Grabstätten auf den kommunalen und von der Gemeinde Extertal bewirtschafteten kirchlichen Friedhöfe in den Ortsteilen Extertal-Almena, Extertal-Asmissen „Linderhofe“, Extertal-Asmissen „Schiernegge“, Extertal-Bösingfeld, Extertal-Bremke, Extertal-Kükenbruch, Extertal-Laßbruch, Extertal-Meierberg, Extertal-Rott und Extertal-Silixen werden hiermit aufgefordert, die Grabsteine auf den Grabstätten auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen und lose Grabsteine bis spätestens zum 19. Juni 2016 befestigen zu lassen.

Diese Arbeiten dürfen nur einem Fachmann (Steinmetz, Bildhauer oder anderen zu dieser Verrichtung befähigten Handwerksmeister) übertragen werden.

Nach Ablauf dieser Frist sieht sich die Friedhofsverwaltung gezwungen, dann noch vor- handene lose Grabsteine im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung von ihren Sockeln herunterzunehmen und eventuell zu entfernen.

Die Überprüfung der Grabsteine durch die Friedhofsverwaltung ist öffentlich. Die Prüfung muss nach einem festgelegten Verfahren durchgeführt werden. Dazu wird der Grabstein am oberen Ende der Breitseite mit einer Druckkraft von 300 Newton (30 kg) belastet. Bei dieser Prüfung darf er keinerlei Schwankungen aufweisen. Die Standsicherheit der Grabsteine wird mit einem speziell dafür vorgesehenen Prüfgerät erfolgen. Alle Grabsteine, die der Ver-kehrssicherungspflicht nicht genügen, werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet. Die Angehörigen bzw. Pflegeverpflichteten von Grabstätten können bei der Überprüfung anwesend sein. Die einzelnen Überprüfungen finden wie folgt statt:

Ansprechpartner bei der Gemeindeverwaltung ist Sandra Becker, Tel. 05262/402-321.

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