Kooperationsvereinbarung tritt in Kraft – Durch Nutria und Bisam verursachte Schäden sollen deutlich verringert werden

Gütersloh. Auch im Kreis Gütersloh nehmen sogenannte invasive Arten spürbar zu. Sie stellen immer stärker eine Bedrohung für die heimische Fauna und Flora dar. Vor allem Nutria (Myocastor coypus) und Bisam (Ondatra zibethicus) verursachen durch ihre Bautätigkeit erhebliche Schäden an Ufern, Dämmen und erzeugen Fraßschäden in landwirtschaftlichen Kulturen sowie Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Um dem entgegenzuwirken, sollen jetzt die Bestände von Nutria und Bisam reduziert werden. Eine entsprechende Vereinbarung tritt zum 1. August in Kraft. Sie sieht unter anderem Prämien für jeden erlegten Bisam und Nutria vor.

Betroffen sind der Aufwuchs vieler landwirtschaftlicher Kulturpflanzen wie Weizen oder Mais, aber auch artengeschützte Pflanzen wie der Rohrkolben. Auch die Teichmuscheln sind durch die zunehmende Population von Nutria und Bisam bedroht. In vielen landschaftsgeschützten Grün- und Weideflächen, von denen es im Kreis Gütersloh einige gibt, entsteht gerade in Gewässernähe durch die Bau- und Unterhöhlungsaktivitäten die Gefahr, dass sich Weidevieh durch Einbrechen in den nicht mehr standsicheren Untergrund mitunter schwer verletzen.

Vertreter der Kommunen, Fachbehörden des Kreises, der Landwirtschaft und der Kreisjägerschaft haben sich seit dem vergangenen Jahr deshalb intensiv mit der Frage befasst, wie die Bestände von Nutria und Bisam wirksam reguliert werden können. Gemeinsam erarbeiteten sie ein Konzept, das auch der europarechtlichen Verpflichtung Rechnung trägt, intensive Maßnahmen gegen die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten zu unternehmen.

Ergebnis der Prüfung ist eine Vereinbarung, die am 1. August in Kraft tritt und zunächst für eine Laufzeit von drei Jahren gilt. Die Vereinbarung gilt in allen Städten und Gemeinden des Kreises Gütersloh und sieht vor, dass die Regulierung durch die Kommunen oder in Absprache mit diesen von den Wasser- und Bodenverbänden bestellten Fängern, von den Jagdausübungsberechtigten, den Jagdaufsehern sowie den Jagdhelfern durchgeführt wird. Es wird eine einheitliche Prämie für jeden im Kreisgebiet erlegten Nutria oder Bisam gezahlt.

Die Fänger und Jäger sind dabei strikt angehalten, konkrete Rahmenbedingungen des Tier-, Natur- und Artenschutzes sowie des Jagdrechtes zu beachten, zu denen der Kreis Gütersloh zwei Merkblätter für Fänger und Jäger erstellt hat. Die Merkblätter finden sich im Internet unter www.kreis-guetersloh.de (Ordnung/Jagd- und Fischereiwesen).

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