Untersuchungshaft nach Pkw-Aufbrüchen und weiteren Straftaten

Auto, Scheibe

Symbolfoto - © Freepik

Gütersloh – Nachdem ein 25-jähriger Bielefelder in der Samstagnacht (10.01.), im Stadtgebiet Gütersloh, bei zwei Pkw-Aufbrüchen sowie weiteren Straftaten auf frischer Tat festgestellt werden konnte, wurde er vorläufig festgenommen und am Montagvormittag (11.01.) einem Haftrichter vorgeführt.

Derzeitigen Ermittlungen zufolge beging der 25-Jährige den ersten Pkw-Aufbruch an der Brockhäger Straße gegen 02.15 Uhr. Den Erkenntnissen nach gelang es ihm nach mehrfachen Versuchen die Seitenscheibe eines vor dem Wohnhaus geparkten Pkw einzuwerfen und ein Mobiltelefon zu entwenden. Anschließend flüchtete der 25-Jährige zu Fuß in Richtung Innenstadt. Gegen 04.45 Uhr wurde die Polizei durch Zeugen gerufen, als ein zweiter Pkw an der Vennstraße aufgebrochen wurde. Noch auf frischer Tat konnten die eingesetzten Polizeikräfte den Bielefelder im Fahrzeug vorläufig festnehmen.

Bei dem Mann konnte neben dem Diebesgut aus den zwei Taten, eine geringe Menge Marihuana sowie auch ein verbotener Elektroschocker sichergestellt werden. Darüber hinaus gab der 25-Jährige zu, dass er das mitgeführte Fahrrad kurz zuvor an der Einmündung Hohenzollernstraße/ Vennstraße gestohlen hatte.

Strafverfahren bezüglich der Pkw-Aufbrüche, wegen des Fahrraddiebstahls, wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes und wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz wurden eingeleitet. Zudem eröffneten die Beamten ein ordnungsrechtliches Verfahren wegen des Verstoßes gegen die Allgemeinverfügung, im Hinblick auf die für den Zeitpunkt gültige Ausgangssperre für den Kreis Gütersloh. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld stellte am Sonntag (10.01.) einen Antrag auf Untersuchungshaft. Diesem wurde durch das Amtsgericht Bielefeld am Montag stattgegeben und der Untersuchungshaftbefehl in Vollzug gesetzt.

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