„Wellerdiek-Areal“ hat einen neuen Besitzer

#Gütersloh – Die Stadt Gütersloh bewertet die neue Entwicklung für das Wellerdiek-Areal positiv. In einem Pressegespräch in der Volksbank Gütersloh hatte die Geno/G-eins Bauträger GmbH&Co.oHG am Dienstag (26.4.) bekannt gegeben, dass sie ein Grundstück von insgesamt knapp 6000 Quadratmetern vom bisherigen Besitzer, der Ludger Westkämper GmbH erworben habe.

„Der Erwerb durch die Geno sei aus städtebaulicher Sicht zu begrüßen, erklärte die Erste Beigeordnete Christine Lang am Dienstag im Planungsausschuss. Denn damit seien die Umsetzung einer Neubebauung und die Gestaltung dieses Innenstadtbereichs in greifbare Nähe gerückt. Die Vorkaufsrechtssatzung für das Areal zur Beschlussfassung anstand, stehe dazu nicht in Widerspruch. Lang: „Auch die Satzung hat den Zweck, eine Realisierung des Wettbewerbsergebnisses im Quartierszusammenhang zu sichern. Andere Interessen verfolgt die Stadt damit nicht.“

Die Mehrheit des Ausschusses folgte dieser Einschätzung und gab einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss zur Sicherung des Vorkaufsrechts an den Rat. Die Sprecher aller Fraktionen bewerteten wie die Kämmerin den Kauf durch die Geno als entscheidenden Schritt nach vorn für die Neugestaltung des Quartiers zwischen Kaiser-, Friedrich-Ebert-, Eickhoff- und Strengerstraße, dessen Zukunft seit einigen Jahren immer wieder im Fokus steht. Mit dem neuen Besitzer der zentralen Fläche – auch das wurde im Ausschuss in allen Beiträgen betont – geht man nun von einer zügigen Umsetzung im Sinne eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbs aus, der eine Quartiersentwicklung mit einem Mix aus Wohn- und Dienstleistungsflächen vorsieht.

Dies ist auch erklärtes Ziel der Geno, die in Gütersloh unter anderem auch den baulichen Lückenschluss am Kolbeplatz realisiert hat. Der erste Bauabschnitt soll – so die Auskunft in einer Presseinformation – einen Neubau entlang der Friedrich-Ebert-Straße und die Sanierung und Erweiterung eines ehemaligen Hotelgebäudes umfassen.

Dort hatte die Stadt in Abstimmung mit dem bisherigen Besitzer – einem politischen Beschluss entsprechend – die Unterbringung von Flüchtlingen avisiert. Die geplanten Anmietungen müssen nun nach dem Verkauf unter Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen im Ausschuss für Wirtschaft und Immobilienwesen erneut beraten werden.

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