Gütersloh – #Gütersloh – Am vergangenen Donnerstag (25.08.) beobachteten Polizeibeamte am frühen Nachmittag in der Schulstraße, wie eine männliche Person auf dem Trittbrett eines dort abgestellten Lkws stand und sich mit dem Kopf und beiden Händen durch die teilweise geöffnete Seitenscheibe in die Fahrerkabine beugte. Eine zweite männliche Person stand in unmittelbarer Nähe des Lkws.
Als die Männer die Beamten bemerkten, stieg der eine vom Trittbrett und beide versuchten, sofort zu flüchten. Sie konnten aber nach kurzer Verfolgung von den Polizeibeamten ergriffen und vorläufig festgenommen werden.
Es handelte sich um zwei algerische Asylbewerber im Alter von 18 und 21 Jahren. Der 18-Jährige hat eine Meldeanschrift in Minden. Der 21-Jährige gibt an, in Lage zu wohnen, ist dort aber nicht gemeldet. Er ist von drei Staatsanwaltschaften zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Bei der Durchsuchung der beiden Personen kamen zwei scharfe Cuttermesser-Klingen zum Vorschein, die die Männer in einem Portemonnaie sowie in einer Zigarettenschachtel versteckt hatten (…dazu muss erläutert werden, dass in letzten Zeit reisende Täter mit nordafrikanischem Migrationshintergrund mehrfach während Kontrollen plötzlich und unerwartet versteckte Klingen gezogen haben und mit diesen die sie kontrollierenden Personen schwere Verletzungen zugeführt haben).
Weiterhin wurde im Besitz des 18-Jährigen ein Smartphone gefunden, dass nachweislich am Morgen des 25.08. einem Schüler aus seiner Schultasche gestohlen worden war. Die Schultasche stand vor einem Haus in der Johann-Severin-Straße und wurde komplett entwendet und später (ohne Handy) in einer Mülltonne wieder aufgefunden.
Ebenfalls im Besitz des 18-Jährigen befand sich eine Digitalkamera der Marke Olympus mit Urlaubsbildern aus dem Monat August 2016 von der Insel Usedom. Der rechtmäßige Eigentümer wird noch gesucht und möge sich bitte melden. Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei in Gütersloh unter Tel.: 05241 869 0 entgegen.
Beide Personen sind bereits umfangreich polizeilich in Erscheinung getreten. Nach Einschätzung der Ermittlungsbeamten dürfte es sich um überörtlich reisende Täter handeln, die mit der Begehung von Eigentumsdelikten ihren Lebensunterhalt finanzieren und somit gewerbsmäßig handeln.
In Ermangelung von Haftgründen wurden beide am Freitag wieder auf freien Fuß gesetzt.
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