Unfallfluchten – Aufmerksame Zeugen in Gütersloh

Gütersloh – Durch einen aufmerksamen Zeugen wurde ein Unfall auf dem Parkplatz an der Vossenstraße in Gütersloh beobachtet. Ein Autofahrer rangierte am Montagmorgen (20.03., 09.45 Uhr) und stieß dabei gegen einen geparkten LKW. Da sich auf dem Auto eine klare Aufschrift befand, konnten konkrete Hinweise auf den Verursacher gegeben werden. Weiterhin konnte eine Dame am Montagmittag (20.03., 12.54 Uhr) dabei beobachtet werden, wie sie vor einem Wohn- und Geschäftshaus an der Herzebrocker Straße gegen einen Absperrpfosten fuhr und sich anschließend vom Unfallort entfernte ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Gegen beide Autofahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Entgegen der weit verbreiteten Ansicht entzieht sich der Verursacher eines Unfalls auch nicht dem Vorwurf der Unfallflucht, wenn ein Zettel mit der Telefonnummer an der Windschutzscheibe hinterlassen wird. Jedes Verlassen der Unfallstelle, ohne sich um die Folgen zu kümmern, wird wie eine Unfallflucht behandelt.

Mindestens genauso schlimm wie ein drohendes Strafverfahren wiegt für viele Verkehrsteilnehmer auch der drohende Verlust des Führerscheins!

Die Fahrerlaubnis wird vom Gericht in der Regel dann entzogen, wenn die Schadenshöhe bei einem Verkehrsunfall bei 1000 Euro oder mehr liegt. Diese Summe ist sehr schnell erreicht und kann beispielsweise bei der Neulackierung einer Stoßstange angenommen werden.

Oft wird in solchen Fällen von den Geschädigten eine Anzeige bei der Polizei erstattet, für die nun die polizeiliche Ermittlungsarbeit beginnt.

Häufig ist die Polizei natürlich auch auf die Mithilfe von aufmerksamen Zeugen angewiesen. Wie hier in diesem Fall verläuft das oft erfolgreich:

Die Aufklärungsquote lag 2016 bei 41,77 Prozent. Bei den Unfallfluchten mit verletzten Personen liegt die Aufklärungsquote sogar bei 56,1 Prozent.

Deshalb kann nur gelten:

Lassen Sie aus einem Missgeschick keine Straftat werden!

Es verhält sich derjenige richtig, wer im Falle eines Falles am Unfallort wartet, sich das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeuges notiert und den Unfall anschließend umgehend bei der nächsten Polizeiwache meldet oder eben sofort die Polizei per Handy benachrichtigt.

Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de

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