AfD-Kandidatin Sylvia Lillge bleibt ausgeschlossen

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Düsseldorf / Gütersloh. Die Direktkandidatin der AfD, Sylvia Lillge, steht nicht auf dem Stimmzettel für den Wahlkreis 94 Gütersloh I – Bielefeld III zur Landtagswahl am 14. Mai 2017. Das hat der Landeswahlausschuss in Düsseldorf in seiner heutigen Sitzung entschieden. Er bestätigte damit die Entscheidung des Kreiswahlausschusses Gütersloh.

Dieser hatte am 30. März über die eingereichten Wahlvorschläge der Parteien für den Wahlkreis 94 (ehemaliger Kreis Halle/Westf. und Bielefelder Stadtbezirke Dornberg und Jöllenbeck) zu befinden. Die AfD, die bislang nicht im Bundestag oder im nordrhein-westfälischen Landtag vertreten ist, hatte deshalb wie gesetzlich vorgeschrieben bis zum 27. März für ihre Kandidatin Sylvia Lillge aus Versmold 100 sogenannte Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern beim Kreis einzureichen. Die AfD reichte fristgemäß 120 Unterschriften ein.

Ausgelöst wurde die genaue Überprüfung durch den Kreiswahlausschuss durch einen Steinhagener Bürger. Er gab am 27. März im dortigen Rathaus zu Protokoll, die Kandidatin habe ihm vorgetäuscht, Unterschriften für eine bessere Ärzteversorgung zu sammeln ohne dabei den eigentlichen Zweck der Unterschrift zu erwähnen. Bei der Überprüfung der innerhalb weniger Tage in Steinhagen gesammelten 27 Unterschriften wurde das Kreiswahlamt von der Gemeindeverwaltung Steinhagen unterstützt.

Bis zur Sitzung des Kreiswahlausschusses am 30. März hatten 20 Bürgerinnen und Bürger auf Nachfragen erklärt, dass bei ihnen mit der gleichen Methode gesammelt worden sei, und fochten deshalb ihre Unterschrift an, damit sie nicht mehr gewertet werde. Ferner fielen bei der Überprüfung zwei gefälschte Unterschriften auf. Da die AfD damit nur noch über 98 gültige Unterstützungsunterschriften statt der geforderten 100 verfügte, wies der Kreiswahlausschuss am 30.März deren Wahlvorschlag zurück.

Gegen die Zurückweisung legte die AfD am folgenden Tag, 31. März, Beschwerde ein, die nun in der heutigen Sitzung des Landeswahlausschusses verhandelt wurde. Nach intensiver rechtlicher Diskussion, ob die Unterstützungsunterschriften der 20 Bürger im Nachhinein angefochten werden durften, schloss sich der Landeswahlausschuss im Ergebnis mehrheitlich der Entscheidung des hiesigen Kreiswahlausschusses an und wies die Beschwerde der AfD zurück. Auf den Stimmzetteln im Wahlkreis 94, deren Ausgabe zur Briefwahl in den nächsten Tagen beginnt, wird daher der Name der Afd-Wahlkreiskandidatin Sylvia Lillge nicht auftauchen.

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