Waffen dürfen wieder straffrei abgegeben werden

Kreis Gütersloh – Am vergangenen Donnerstag (06.07.) traten Änderungen des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (2. WaffRÄndG) in Kraft.

Für Waffenbesitzer ergeben sich dadurch insbesondere Änderungen bei der Aufbewahrung von Schusswaffen.

Zudem gibt es wieder, wie bereits im Jahr 2009, eine Amnestieregelung. Demnach ist es ab Inkrafttreten des Gesetzes für zwölf Monate straffrei möglich, illegal besessene Waffen und Munition bei den Waffen- und Polizeibehörden abzugeben.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite Ihrer Polizei Gütersloh unter https://guetersloh.polizei.nrwoder werktags bei der Waffenbehörde bei der Kreispolizeibehörde Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0.

Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de

Die mobile Version verlassen