Neue Bezirksschornsteinfeger in Werther, Borgholzhausen und Gütersloh / Rheda-Wiedenbrück

In drei Kehrbezirken im Kreis Gütersloh sind seit Kurzem neue Bezirksschornsteinfeger für die Überprüfung der Brand- und Feuersicherheit von Heizungs- und Abgasanlagen tätig.

Im Kehrbezirk Werther/Westf. ist seit dem 1. Mai Peter Kröger aus Hilter am Teutoburger Wald als Bezirksschornsteinfeger tätig. Er hat damit die Nachfolge von Georg Hein angetreten, der zum 30.April in den Ruhestand getreten ist.

Ebenfalls aus Altersgründen ist Gerhard Stadermann zum 30. Juni aus dem aktiven Dienst ausgeschieden. An seiner Stelle hat Christoph Schulte zum 1.Juli den Kehrbezirk Borgholzhausen übernommen.

Und schließlich hat Oliver Enge seinen Kehrbezirk mit den Gütersloher Ortsteilen Kattenstroth und Spexard sowie den Rheda-Wiedenbrücker Stadtteilen Lintel und Rheda auf eigenen Wunsch zum 30. Juni abgegeben. Seit dem 1. Juli ist Andreas Gök der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger in diesem Bereich.

Seit 2010 werden frei werdende Kehrbezirke durch die Bezirksregierung Detmold ausgeschrieben und neu vergeben. Interessierte Schornsteinfegermeister können sich auf diese Kehrbezirke bewerben. Wer die Aufgaben eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers übernehmen möchte, muss sein Können und seine Fähigkeiten im Rahmen eines Auswahlverfahrens unter Beweis stellen und sich damit gegen Mitbewerber durchsetzen. Dies ist Peter Kröger, Christoph Schulte und Andreas Gök gelungen.

Mit ihrer Bestellung zu bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern wurden ihnen hoheitliche Arbeiten übertragen, zu denen unter anderem die Feuerstättenschau, die Prüfung der Brand- und Feuersicherheit und die Abnahmen nach der Landesbauordnung gehören. Mit dem Feuerstättenbescheid legt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die durchzuführenden Kehr- und Überprüfungsarbeiten fest. Die Eigentümer von Grundstücken und Wohneigentum können diese Tätigkeiten nur durch die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen.

Die regelmäßig an den Feuerstätten durchzuführenden Kehrungen beziehungsweise Reinigungen, Überprüfungen und Messungen können hingegen durch einen Schornsteinfeger der freien Wahl durchgeführt werden. Dabei ist lediglich zu beachten, dass nur Schornsteinfeger beauftragt werden dürfen, die in dem beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Berlin geführten Schornsteinfegerregister auf der Internetseite https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/sf-suche/ registriert sind.

Die mobile Version verlassen