Gütersloh. Der Kreis Gütersloh hat heute die Jagd auf den Fuchs im Kunstbau im gesamten Kreis Gütersloh innerhalb der regulären Jagdzeit per Allgemeinverfügung erlaubt. Der Kreis bittet die Jäger, Füchse angesichts der angespannten Situation insbesondere bei dem Niederwild wie Hase, Fasan und Rebhuhn stärker zu bejagen und dabei nicht nur die Jagd an Kunstbauten, sondern auch andere Jagdmethoden zu nutzen.
Der Kreis bittet die Jäger zudem auch anderes Raubwild wie Marder und Waschbären intensiv zu bejagen, um andere, rückläufige Arten zu schützen. Die erteilte Freigabe geht zurück auf eine Empfehlung der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung in Bonn. Diese hat – rechtzeitig zum Beginn der Herbst- und Winterjagden – die Gebietskulisse zur Ausnahme vom Verbot der Baujagd auf den Fuchs überarbeitet und dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen empfohlen, diese Jagdmethode auf das ganze Land NRW auszuweiten. Bereits von 2015 bis Anfang 2017 hat man für einen Teil der Flächen in NRW diese Jagdmethode erlaubt, nun hat man die neuesten Entwicklungen zum Anlass genommen, landesweit gegenzusteuern.
Zur Begründung weist die Forschungsstelle auf den starken Rückgang heimischer Arten wie Feldhase, Fasan und Rebhuhn sowie einem Anstieg der Fuchspopulationen hin. Um diesem Ungleichgewicht entgegenzuwirken soll auch die Jagd mit dem Hund auf den Fuchs im Kunstbau wieder erlaubt werden. Ein Kunstbau ist ein künstlich in der Regel aus Betonröhren speziell zur Bejagung des Rotfuchses angelegter Tierbau. Im Kreis Gütersloh haben die Revierpächter beziehungsweise Eigenjagdbesitzer zirka 340 (Stand Oktober 2016) solcher Bauten geschaffen. Die Jagd auf Fuchs und Dachs an Naturbauten bleibt nach dem Jagdgesetz weiter verboten.
Weitere Informationen zu der vom Kreis Gütersloh erteilten und im Amtsblatt Nr. 555 vom 19.10.2017 bekanntgegebenen Erlaubnis sind unter www.kreis-guetersloh.de veröffentlicht.