Umweltausschuss – Regelung zum Reiten im Wald soll beibehalten werden

Gütersloh. Im Kreis Gütersloh muss das Reiten im Wald und in der freien Landschaft neu geregelt werden, denn die 36 Jahre alte Regelung dazu läuft aus. Am Dienstag (14. November) hat der Umweltschuss die Neuregelung besprochen. Die Allgemeinverfügung setzt die seit 1981 bestehenden Regelungen fort. „Die alte Regelung hat sich bewährt“, erklärt Wilhelm Gröver, Abteilungsleiter Umwelt beim Kreis Gütersloh. „Grundsätzliche Änderungen sind deshalb im Entwurf nicht vorgesehen“, so Gröver weiter.

Demnach ist auch ab dem 1. Januar 2018 das Reiten auf privaten Straßen und Wegen im Wald weiterhin gestattet. Ausgenommen von dieser Regel bleiben Wanderwege sowie Sport- und Lehrpfade. Auf diesen Strecken, die im Wanderwegekataster ausgewiesenen sind, ist das Reiten weiterhin nicht gestattet, um einen Interessenskonflikt mit anderen Erholungssuchenden und Freizeitaktivitäten zu vermeiden.

Aufgrund des hohen Aufwands wurde in der Vergangenheit auf das Ausweisen eines Reitwegenetzwerkes verzichtet. „Die Ausweisung ist in ländlichen Regionen einfach nicht durchführbar“, erläutert Gröver. Stattdessen wurde und wird auch zukünftig das Reiten im Wald und in der offenen Landschaft auf allen privaten Strecken freigegeben.

Reiter müssen ihre Tiere beim Ausritt in der offenen Landschaft zudem mit einer Plakette kennzeichnen. Die Kennzeichen können beim Kreis Gütersloh beantragt werden und sind dann im jährlichen Abonnement erhältlich. Die Erstbeantragung der zwei gelben Tafeln kostet 39 Euro und ab dann 31 Euro pro Jahr. Ein Infoblatt zum Thema Reiten findet sich unter www.kreis-guetersloh.de/sh/reiterplakette.

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