Kreis weist auf zusätzliche Fördermittel für freiwillige Ausreisen hin

Gütersloh. Ende Oktober waren im Kreis Gütersloh insgesamt 628 Personen nach Ablehnung ihrer Asylanträge ausreisepflichtig. Um diesen Personen die Rückkehr in die Heimat zu erleichtern und den für alle Beteiligten mit der zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht zu vermeiden, gibt es eine große Anzahl an Fördermöglichkeiten, die seit dem 1. November für die Zeit bis zum 28. Februar 2018 noch einmal durch eine weitere Fördermöglichkeit erweitert wurde.

Über das neue Programm können Familie eine Reintegrationsunterstützung, um in der Heimat eine Wohnung sicherzustellen, in Form der angemessenen und notwendigen Sachleistungen bis zu einem Wert von 3.000 Euro gewährt werden. Diese Sachleistungen umfassen insbesondere Mietkosten inklusive Nebenkosten, Bau-, Renovierungs- und Instandsetzungskosten sowie Basismobiliar und Grundausstattung in den Bereichen Küche und sanitäre Anlagen.

Ausreisepflichtige oder Ausreisewillige Asylbewerber werden seit Jahren durch die örtlichen Sozialämter und die Ausländerbehörden in sogenannten Rückkehrgesprächen intensiv über die Möglichkeiten einer geförderten freiwilligen Ausreise beraten. Die Programme setzen Anreize freiwillig, selbstbestimmt und in Würde auszureisen.

Was an Rückkehrhilfen gewährt werden kann, sei an dem Beispiel einer fünfköpfigen Familie (Mutter, Vater, Kind zwölf Jahre, Kind zehn Jahre, Kind acht Jahre) aus Ghana, deutlich gemacht, die sich noch vor Abschluss des Asylverfahrens verbindlich entschieden hat, freiwillig aus Deutschland auszureisen.

Vater Mutter Kind, 12 J. Kind, 10 J. Kind, 8 J. Gesamt
Reisebeihilfe 200 200 200 100 100 800
Starthilfe 500 500 500 250 250 2000
StarthilfePlus, Stufe 1 1200 1200 1200 600 600 4800
Familienförderung ab 5 Personen 500
Gesamt 1900 1900 1900 950 950 8100

Daneben werden auch die Flugkosten für die gesamte Familie im Rahmen des ebenfalls vom Bund finanzierten REAG/GARP Programms übernommen. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) organisiert und betreut über beide Förderprogramme die Ausreise.

Mit der neuen Rückkehrhilfe für den Bereich des Wohnens kann die Familie zusätzlich weitere Hilfen in Höhe von bis zu 3.000 Euro erhalten, soweit der Antrag rechtzeitig, das heißt bis zum 28. Februar 2018 gestellt wird.

Im Kreis Gütersloh ist die Anzahl der freiwilligen Ausreisen trotz dieser großzügigen Förderung stark rückläufig. Der Bund hatte zu Beginn des Jahres mit dem Programm „Starthilfe Plus“ seine Bemühungen, freiwillige Ausreise zu fördern, deutlich verstärkt. Vor dem Hintergrund der rückläufigen Zahl der freiwilligen Ausreisen hofft der Kreis, dass die zusätzlichen Mittel für die ausreisepflichtigen Asylbewerber neue Impulse setzen und einem weiteren Anstieg der in letzter Zeit gestiegenen Zahl der Abschiebungen entgegenwirken. Denn eine Durchsetzung der Ausreisepflicht durch die Ausländerbehörde bedeutet, dass die Rückführung an einem Tag und zu einer Uhrzeit durchgeführt wird, die nach neuem Recht allein von der Ausländerbehörde festzulegen ist und nicht vorab mitgeteilt werden darf. Dabei ist dann lediglich die Mitnahme von bis zu 20 Kilogramm Gepäck pro Person zulässig. Häufig müssen dann liebgewonnene Gegenstände in der Unterkunft zurückbleiben, deren Transport man im Rahmen einer freiwilligen Ausreise hätte organisieren können

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