Kindergartenbedarfsplanung 2018/2019 – Neue Gruppen oder neue Kitas in allen zehn Kommunen

Gütersloh. Rietberg, Herzebrock-Clarholz, Halle (Westf.) und Werther (Westf.) sind nur einige Kommunen, in denen derzeit entweder neue Kindertageseinrichtungen eröffnet oder geplant beziehungsweise neue Gruppen in bestehenden Kitas eingerichtet werden. In allen zehn Kommunen, für die der Kreis Gütersloh die Aufgaben des Jugendamtes übernimmt, werden zusätzliche Angebote geschaffen. Die gestiegene Nachfrage nach Kindergartenplätzen – bedingt durch Zuzug, durch immer früher angemeldete Kinder und gestiegene Geburtenraten – hält im Kreis Gütersloh unvermindert an. Die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2018/2019 in den zehn Kommunen wurde im Jugendhilfeausschuss am Mittwoch, 7. März, vorgestellt. Die Planungen für die 107 bestehenden Kitas sind in enger Abstimmung mit den Kommunen und Trägern erstellt worden und müssen bis zum 15. März dem Landesjugendamt gemeldet werden. Die Planung ist so ausgelegt, dass sie den Bedarf und die Nachfrage deckt.

Der Gesamtfinanzbedarf für die Betreuung in den 107 Einrichtungen beläuft sich auf knapp 58 Millionen Euro: Die beiden größten Beträge entfallen dabei auf Kreis, Land (in der Reihenfolge), die Eltern in Form von Beiträgen (rechnerisch 16 Prozent) und Trägeranteile (die teilweise durch die Kommunen erstattet werden). Für die Kinder über drei Jahren (Ü3 – drei Jahre bis zum Schuleintritt) stehen im nächsten Kindergartenjahr 5.442 Plätze zur Verfügung. Das entspricht einer Betreuungsquote von 98,42 Prozent – damit werde in fast allen Kommunen die angestrebte Bedarfsdeckung von 98 Prozent erreicht. Für die U3-Kinder (zwei Monate bis drei Jahre) wird die Zahl der Plätze von derzeit 1.318 auf 1.479 deutlich um 161 Plätze erhöht. Damit steigt die Betreuungsqoute für Kinder unter drei Jahren von 26,54 auf 30,01 Prozent. Einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gibt es für Kinder ab einem Jahr: Für diese Altersgruppe (ein bis 3 Jahre) steigt die Versorgungsquote von 37,10 auf 41,55 Prozent.

Neben dem weiteren Ausbau der Kita-Landschaft setzt der Kreis Gütersloh auf die Kindertagespflege als zusätzliches, wichtiges Standbein bei der Kinderbetreuung. Gesetzlich, also was den Rechtsanspruch angeht, ist das Angebot gleichwertig. Die Angebotsstruktur der Tagesmütter- und Väter lässt sich derzeit noch nicht genau festlegen, sondern beruht auf Erfahrung. Da mitunter noch Eltern, die in der Wunsch-Kita keinen Platz erhalten haben, sich an eine Tagespflegeperson wenden werden, sind die Zahlen vorläufig. Geplant wird derzeit mit 554 U3-Plätzen. Zusammen mit denen in den Kindertageseinrichtungen erhöht sich die Betreuungsquote für die U3- Kinder mit Rechtsanspruch (ein bis drei Jahre) auf 57,31 Prozent.

Zusätzlich in die Planung fließen auch Angebote wie Spielgruppen oder besondere Angebote für Flüchtlingskinder ein: Spielgruppen werden vom Kreis Gütersloh gefördert, weil sie für einige Eltern eine bedarfsgerechte Alternative sind. Die 22 Spielgruppen mit 144 Kindern fließen nicht in die obigen Betreuungsqouten ein, weil ein Platz in einer Spielgruppe nicht den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erfüllt. Flüchtlingskinder haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz wie alle anderen auch. Für diejenigen, die auf Wunsch der Eltern keinen Kindergartenplatz erhalten sollen, gibt es niederschwellige Betreuungsangebote, die ähnlich wie die Spielgruppen zu sehen sind. In den zehn Kommunen sind dafür in dem Kindergartenjahr 2018/2019 nach Stand heute 21 Gruppen vorgesehen.

Zum Thema: Die neuen Angebote in den zehn Kommunen

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