Kreis Gütersloh – Der Fahrraddiebstahl ist ein Delikt, mit dem schon viele ihre unerfreulichen Erfahrungen machen mussten. Im Jahr 2016 wurden im Kreis Gütersloh 2347 Räder gestohlen, 2017 waren es 2290.
Die wichtigste Vorbeugung zur Verhinderung von Fahrraddiebstählen ist sicherlich eine solide Diebstahlssicherung. Das bedeutet, dass das Fahrrad nicht nur abgeschlossen, sondern möglichst auch angeschlossen werden sollte. Wird das Rad im Freien abgestellt, sollte der Rahmen und darüber hinaus auch das Vorderrad an einem festen Gegenstand, wie einem Laternenmast, einem Fahrradständer oder auch einem weiteren Fahrrad, angeschlossen werden.
Wichtig ist, dass der Täter das Fahrrad nicht einfach beiseite tragen oder aufladen kann, um dann anschließend in Ruhe das Schloss zu knacken. Schulen, Firmen und Bahnhöfe bieten darüber hinaus gegen einen geringen Mietpreis abschließbare Fahrradräume an. In Gütersloh besteht am Hauptbahnhof eine solche Unterstellmöglichkeit.
Zur Sicherung eines Fahrrades bietet der Handel unterschiedlichste Arten von Fahrradschlössern an. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Schlösser eine gleich hohe Sicherheit gegen Diebstahl bieten.
Die Schlösser, die von der Polizei empfohlen werden, sind das sogenannte U-Bügelschloss und das Panzerkabelschloss.
Das Panzerkabelschloss hat ein mit Stahlhülsen ummanteltes Stahlkabel, so dass man hier die Kneifzange und selbst den Bolzenschneider nicht ansetzen kann. Weiterhin ermöglichen beide Schlossarten ein Anschließen an festen Gegenständen. Hier hat das Panzerkabelschloss, welches mittlerweile kostengünstig zu erwerben ist, wegen seiner Flexibilität gegenüber dem U-Bügelschloss einen Vorteil in der Handhabung. Das U-Bügelschloss erweist sich aber immer noch als das stabilere.
Abzuraten sind von Kabel- oder Spiralkabelschlössern sowie von Kettenschlössern. Diese sind in der Regel durch einfaches Werkzeug (Kneifzange) zu überwinden. Schlösser, mit denen man das Fahrrad nur abschließen, nicht jedoch anschließen kann, sind ebenfalls nicht zu empfehlen. Beim Kauf eines Fahrradschlosses sollte man weiterhin darauf achten, dass es mit einem normalen (flachen) Schlüssel und nicht mit einem röhrenförmigen Schlüssel geschlossen wird.
Wenn das Rad jedoch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen gestohlen wurde, sollten Fahrradbesitzer in jedem Fall den Diebstahl ihres Fahrrades anzeigen! Verzichten Sie nicht darauf, weil Sie von mangelnden Erfolgsaussichten ausgehen! Wenn die Rahmennummer des Fahrrades bekannt ist, stehen die Chancen, das gestohlene Rad tatsächlich zurückzuerhalten, gar nicht so schlecht. In manchen Fällen gehen die Bestohlenen davon aus, dass die Polizei nur nach versicherten Fahrrädern fahndet. Das ist falsch! Für die polizeiliche Fahndungsarbeit ist es unerheblich, ob es sich um ein versichertes oder unversichertes, ein teures oder billiges Fahrrad handelt. Auch das Alter und der Zustand spielen keine Rolle.
Entscheidend ist:
Lassen Sie Ihr Rad polizeilich in der Fahrradhalterdatei der Polizei Gütersloh registrieren! Zwecks Zuordnung gestohlener Räder sollten Fahrradbesitzer insbesondere die individuellen Rahmennummern notieren und der Polizei mittels Fahrradpass übersenden. Diese Daten benötigt die Polizei, um einen Fahndungserfolg zu erzielen. Nur über die Fahrradrahmennummer und eine präzise Beschreibung ist es möglich, ein Rad dem richtigen Besitzer zuzuordnen und einen Fahrraddiebstahl aufzuklären.
Die Kreispolizeibehörde Gütersloh hat diese Problematik schon seit längerem erkannt und gibt Fahrradpässe heraus, mit deren Hilfe die Fahrräder fahndungsgerecht beschrieben werden können.
Diesen Fahrradpass, der bei allen Polizeidienststellen und vielen Fahrradfachgeschäften im Kreis Gütersloh erhältlich ist, gibt es in einer neuen, modernen Form – dieser ist zusätzlich mit einem QR-Code versehen, welcher zu einer Fahrradpass-App führt.
Wenn Sie ein Smartphone besitzen, ist die Registrierung Ihres Fahrrades also ganz einfach geworden:
Der QR-Code auf dem Fahrradpass führt Sie zu der Fahrradpass-App, über die Sie Ihr Rad unkompliziert online bei der Fahrradhalterdatei der Polizei Gütersloh bei folgender Email-Anschrift registrieren lassen können:
fahrrad.guetersloh@polizei.nrw.de
Den polizeilichen Fahrradpass als App finden Sie auch im App Store oder Google Play Store.
Die Registrierung eines Fahrrades kann aber natürlich auch weiterhin auf “konservative” Art und Weise erfolgen:
Füllen Sie den Fahrradpass einfach aus (bitte keine Fotos mitschicken!), schicken Sie ihn per Post oder geben Sie ihn bei einer Polizeidienststelle im Kreis ab.
Die Registrierung ist kostenlos – aber nur möglich für Fahrradbesitzer, die im Kreis Gütersloh leben!
Diese Daten werden dann durch die Polizei in die so genannte Fahrradhalterdatei der Polizei Gütersloh eingegeben. Rund um die Uhr steht diese Datenbank den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zur Verfügung, wenn z.B. der Besitzer eines aufgefundenen Fahrrades festgestellt werden soll oder wenn eine Person auf der Straße überprüft wird, deren Fahrrad aus einem Diebstahl stammen könnte. So wurden nicht wenige Diebstähle bereits zu einem Zeitpunkt geklärt, als der Besitzer noch gar nicht wusste, dass ihm sein Fahrrad entwendet worden war.
Haben Sie noch Fragen? Wir sind Ihnen gerne behilflich!
Schreiben Sie uns eine E-Mail fahrrad.guetersloh@polizei.nrw.de oder rufen Sie uns an, Telefon 05241 869-0.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
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