Gütersloh / Harsewinkel – Am frühen Freitagmorgen (24.05.,04.30 Uhr) bemerkte eine Streifenwagenbesatzung auf der B513 einen in Richtung Harsewinkel fahrenden Motorradfahrer, an dessen Fahrzeug das Rücklicht defekt war. Aus diesem Grund sollte der Mann angehalten und kontrolliert werden.
Dazu wurden dem Kradfahrer durch die Streifenwagenbesatzung mehrfach deutliche Anhaltezeichen und -signale gegeben. Darauf reagierte der Mann jedoch nicht. Stattdessen erhöhte er seine Geschwindigkeit und versuchte über verschiedene Straßen in Richtung Harsewinkel zu flüchten, um sich einer Kontrolle zu entziehen.
Die Polizeibeamten folgten dem Kradfahrer sowohl über Landstraßen als auch Feldwege und alarmierten gleichzeitig Verstärkungskräfte.
Als der Kradfahrer auf dem Berliner Ring in Harsewinkel bemerkte, dass er von Polizeikräften eingekreist war, brach er seine Flucht ab.
Bei der Überprüfung des 51-jährigen Mannes aus Gütersloh stellte sich heraus, dass dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Der Mann zeigte den Polizeibeamten zwar einen Führerschein – der gehörte jedoch seinem Bruder.
Ferner gehörte das Kennzeichen nicht zu dem angehaltenen Kraftrad, sondern war für ein anderes Fahrzeug ausgegeben worden. Da jedoch ein gültiger TUV-Stempel aufgeklebt war, besteht der Verdacht einer Urkundenfälschung.
Auch die Herkunft des Motorrades ist unklar. Da diese nicht geklärt werden und der Beschuldigte vor Ort keinen Eigentumsnachweis erbringen konnte, wurde es sichergestellt.
Weiterhin wurden das Kennzeichen und der mitgeführte Führerschein sichergestellt.
Gegen den Mann wurden Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren, Straftaten gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen Urkundenfälschung eingeleitet.