Kanalbenutzungsgebühr: Stadt bittet um Meldung der Zählerstände

Wasseruhr

Symbolfoto - © Pixabay

Die Kanalbenutzungsgebühr für Brunnen und Regenwassernutzungsanlagen (RWNA) wird ab 2020 von der Stadt über den Abwasserbescheid abgerechnet. Daher bittet die Verwaltung darum, die Zählerstände bis spätestens 31. Oktober diesen Jahres zu melden. Dies sollte per E-Mail oder Brief an folgende Adressen erfolgen:

Ingrid.Keil@hallewestfalen.de
Stadt Halle (Westf.), Ravensberger Straße 1, 33790 Halle (Westf.)

Erstattung der Kanalbenutzungsgebühr für die Gartenbewässerung

Für die Erstattung der Kanalbenutzungsgebühr für die Gartenbewässerung wird darum gebeten, die Zählerstände ebenfalls per Mail oder Brief, bis spätestens zum 30.11.2019, zu melden. Die Erstattung erfolgt dann über den Abwasserbescheid, der voraussichtlich im Februar 2020 verschickt wird.

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