Neuer Schutzstreifen für Fahrradfahrer auf der Wadenhardstrasse

Der Schutzstreifen, der im Zuge der verschiedenen baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Wadenhardstraße angebracht wurde, soll in erster Linie dazu dienen, die Sicherheit der Fahrradfahrer zu verbessern. Um dies zu gewährleisten, weist die Verwaltung auf die entsprechenden verkehrsrechtlichen Regelungen hin, die vorschreiben, auf was vor allem Autofahrer zu achten haben.

„Der Schutzstreifen dient ausschließlich dazu, die Sicherheit für Fahrradfahrer zu verbessern. Die durchgängige Nutzung als erweiterter Fahrstreifen für Autofahrer ist ausgeschlossen“, erläutert Christoph Dammann, bei der Verwaltung als Fachgruppenleiter Tiefbau/Städtische Betriebe für die jetzt abgeschlossenen Maßnahmen an der Wadenhardstraße zuständig, die Regelung.

Autofahrern sei es allerdings erlaubt, die Markierungslinie zu überfahren, wenn die Verkehrssituation dies erfordere. Dies könne unter anderem bei  Ausweichbewegungen  der Fall sein, aber auch beim Wenden, beim Abbiegen auf eine Grundstückseinfahrt sowie beim Ein- und Ausparken dürfe der Streifen überfahren werden. Ausdrücklich weist Dammann aber darauf hin, dass Verstöße, wie beispielsweise das Parken auf dem Schutzstreifen, ordnungsrechtlich geahndet würden.

Die Bauarbeiten an der Wadenhardstraße wurden Ende Oktober abgeschlossen. Neben dem Schutzstreifen wurde die Beleuchtung an den Fußgängerüberwegen verbessert  und es wurden im Kreuzungsbereich Straßenbau- und Markierungsarbeiten durchgeführt.

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